Nach dem Medienstaatsvertrag sind dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sogenannte presseähnliche Telemedienangebote verboten. In der ARD gibt es nun Kritik an den Plänen der Bundesländer, den öffentlich-rechtlichen Sendern künftig noch weniger Textberichterstattung in ihren Online-Angeboten zu erlauben. Florian Hager, Intendant des Hessischen Rundfunks (HR), sprach in der HR-Rundfunkratssitzung am 13. September von einer „sehr negativen Seite“ der Reformüberlegungen. […]
Das gehe „zentral gegen die Forderung, dass wir auch möglichst junge Menschen mit Informationen erreichen sollen“. Er persönlich glaube nicht, dass, wenn die Online-Angebote der ARD weniger Text hätten, „auch nur ein Verleger davon profitieren wird“, sagte der HR-Intendant weiter. […]
Von den Bundesländern erwartet der BDZV „ein klares, gesetzlich verankertes Signal“, dass „umfassende Textangebote“ nicht Teil des Auftrags der Rundfunkanstalten seien, erklärte der Verband auf Anfrage. Der Medienstaatsvertrag schreibt schon heute vor, dass die öffentlich-rechtlichen Webangebote nicht presseähnlich sein dürfen. Der Schwerpunkt sei grundsätzlich auf Videos und Audios zu legen. Text darf nicht im Vordergrund stehen. […]
Zentrales Ziel: „Texte sollen eine untergeordnete Rolle spielen und vor allem sendungsbegleitend zulässig sein“, wie es im Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission zum Reformstaatsvertrag über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk heißt. Diese Regelungsvorschläge waren bereits so in den vorherigen Entwürfen enthalten. Es soll auch eine „Aktualitätsklausel“ eingeführt werden. Das heißt, der Sendebezug von Texten soll sich dann auf Sendungen beziehen, die nicht älter als zwei Wochen sein dürfen.
Volker Nünning, M(verdi.de), 30.09.2024 (online)