Vertrauliche Hintergrundgespräche mit Regierungsbehörden machen Journalisten verdächtig und schädigen den Anspruch der Bürger, über Staatshandeln zutreffend informiert zu werden. […]
So schrieb der Spiegel im Februar 2016 von Gerüchten, die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe Journalisten großer Verlage ins Kanzleramt eingeladen, um mit ihnen auszumachen, wie über das alles beherrschende Flüchtlingsthema zu berichten sei. „Solche Runden gibt es nicht“, stellte der Spiegel damals klar. Um dann zu relativieren: Was es gebe, seien sogenannte Hintergrundgespräche, zu denen von Ministern und Kanzlerin eingeladen werde, „das ist ein normaler Vorgang.“ Sie dienten nicht dazu, sich Weisungen abzuholen, sondern Informationen zu erlangen. […]
Im geschützten Kreis gäben Politiker Dinge preis, die sie öffentlich nie sagen würden. Journalisten dürften aus diesen vertraulichen Gesprächen zwar nicht zitieren. Aber sie dürften die Informationen für ihre Berichte verwenden. Ein „normaler Vorgang“? Wer bis dahin noch nie von der öffentlich selten diskutierten Institution des Hintergrundgesprächs gehört hat, bekam hier eine Variante staatlicher Informationstätigkeit erklärt, die eine Fülle von Problemen birgt. Allem voran geht es um Transparenz. Wenn Minister oder ein Kanzler Journalisten einladen, um Informationen zu teilen, handeln sie als Amtsträger.
Für Journalisten gilt die Pflicht zur Wahrheit und Klarheit, die prinzipiell auch die Nennung des Ursprungs einer Information umfasst.
Jost Müller-Neuhof, journalist.de, 12.05.2025 (online)