Die ARD plant eine Zusammenlegung ihrer Info- und Kulturradios zu allabendlichen Einheitsprogrammen. Warum das sowohl inhaltlich als auch rundfunkrechtlich bedenklich ist. […]
Nicht nur das teure Fernsehen, auch der wesentlich günstigere Hörfunk ist von diesem Umschichten der Finanzen betroffen. Und wenn man im Audioangebot nennenswert Geld einsparen will, dann geht das am leichtesten in den vergleichsweise kostspieligen Kultur- und Informationsprogrammen. Ob man das als öffentlich-rechtlicher Rundfunk wirklich tun sollte, ist eine andere Frage. […]
„Wie hoch die Einsparungen durch diese Gemeinschaftsangebote in den Info- und den Kulturwellen sein werden, wissen wir noch nicht genau“, sagt Anke Mai, Programmdirektorin Kultur, Wissen, Junge Formate beim SWR, der derzeit den ARD-Vorsitz führt: „Grob geschätzt wird es wohl eine mittlere einstellige Millionensumme sein.“ Mit anderen Worten: etwa ein Tausendstel des gesamten jährlichen Gebührenaufkommens, das der ARD zukommt. […]
Eine durch viel Kampf erwirtschaftete, aber ziemlich bescheidene Summe für das rundfunkrechtlich heikle Manöver. Denn einzig das Deutschlandradio mit seinen drei Wellen Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova hat per Gesetz den Auftrag, bundesweite Programme zu senden. Die neun in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten indessen sind beauftragt, entsprechend der föderalen Rundfunkordnung auch regionale Programme auszustrahlen. Jetzt aber soll es bis zu zehn Stunden täglich mindestens großflächig, teilweise tatsächlich bundesweit ausgestrahlte Einheitsprogramme geben. […]
Der jetzt beschlossene Ausbau der Kooperationen touchiert medienrechtliche Grenzen.
Stephan Fischer, sueddeutsche.de, 30.11.2023 (online)