Laut Medienstaatsvertrag kann der Anteil des Rundfunkbeitrags, der den Medienanstalten zusteht – 1,8989 Prozent -, bei den einzelnen Häusern gekürzt werden. 2022 lagen die Erträge für die Finanzierung der Medienwächter bei insgesamt 162 Millionen Euro. Eine dpa-Nachfrage in einigen Bundesländern ergab, dass mancherorts der tatsächlich ausgeschüttete Betrag für die Medienregulierung erhöht werden soll.
Nordrhein-Westfalen plant, dass ihnen ab 2025 statt bisher 55 dann 60 Prozent ihres gesetzlich bestimmten Anteils am Rundfunkbeitrag zustehen, wie ein Sprecher von Medienminister Nathanael Liminski (CDU) mitteilte. Das Geld aus Vorwegabzügen wird für Film- und Hörspielförderung verwendet.
In Niedersachsen beträgt der Vorwegabzug bisher 35 Prozent zugunsten der Film-, Medien- und Musikförderung, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. Ab 2024 werde der Wert auf 27 Prozent abgesenkt.
dpa, fr.de, 29.12.2024 (online)
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