Zitiert: Wie man „Presseähnlichkeit“ auslegen kann

Der Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfasst in heutiger Zeit auch den Beitrag zur Meinungsbildung im Internet. Dabei liegt der Schwerpunkt weniger darauf, die Meinungsvielfalt überhaupt zugänglich zu machen, als vielmehr darauf, sie objektiv und neutral zu präsentieren.

Zur Realisierung dieses Auftrags dürfen sich die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten der im Internet üblichen Mittel bedienen, also auch Text-Bild-Seiten verwenden. Der Begriff der Presseähnlichkeit ist demgemäß so auszulegen, dass die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ihrem Grundversorgungsauftrag nachkommen können.

Dies bedeutet, dass die üblichen Internetangebote nicht als presseähnlich eingestuft werden dürfen, mag es auch im Internet ähnliche Angebote geben, die von Presseunternehmen veranstaltet werden.

Der Grundversorgungsauftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten kann insoweit zu einem im Verfassungsrecht angelegten und durch dieses gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil bei Internetangeboten führen. Dieser geht freilich auch mit der Verpflichtung einher, die inhaltlichen Anforderungen des spezifischen Internet-Grundversorgungsauftrags zu erfüllen und mit den Online-Angeboten eine objektive, binnenplurale Informationsquelle darzustellen. Online-Angebote von anderen Anbietern wie Presseunternehmen unterliegen dieser inhaltlichen Einschränkung nicht, was wiederum einen Vorteil im Hinblick auf ihre Finanzierung sein und damit den Wettbewerbsvorteil der öffentlichrechtlichen Anbieter ausgleichen kann.

Hans-Jürgen Papier: Rechtsgutachten zur Abgrenzung der Rundfunk- und Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“ im Auftrag der Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD. epd medien, 04.08.2010 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)