Wie weiter mit der Bund-Länder-Kommission zur Medienpolitik

Jacqueline Kraege (SPD) ist nicht mehr Chefin der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz, sondern Staatssekretärin für Medien und Digitales. Zum Medienpolitischen Colloquium des Instituts für Medienpolitik in Berlin (10.11.) legte sie u.a. dar, wie es mit dem Bund-Länder-Staatsvertrag weitergehen wird. Es solle eine befristete Bund-Länder-Kommission eingesetzt werden. Nicht alle Länder würden in der Bund-Länder-Kommission vertreten sein, Als nächstes würde im Dezember zur Ministerpräsidentenkonferenz ein Einsetzungsbeschluss gefasst werden. Dieser sei sehr „schlank“, da er nur auf die Zusammensetzung sowie den Auftrag eingehen werde. Als Schwerpunkte der Kommissionsarbeit verwies sie u.a. auf die Frage, ob Werbebeschränkungen im Privatfernsehen noch sinnvoll seien und ob dessen Regulierung über qualitative statt quantitative Standards erfolgen sollte. Die bisherigen Kompetenzen des Bundes für Telekommunikations- und Wettbewerbsrecht und der Länder mit ihren rundfunkrechtlichen Zuständigkeiten sollten nicht „angegriffen“ werden.

 

Der geplante Medienstaatsvertrag von Bund und Ländern werde zu „keiner großen Institutionenreform“ führen, sagte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz vier Tage zuvor in denselben Räumen. Der neue Vertrag solle der Konvergenz der Medien und der digitalen Entwicklung Rechnung tragen. Die Zahl der mit der Medienregulierung befassten Institutionen würde sich nicht verringern. Ziel sei es, solche neuen Rahmenbedingungen zu schaffen, die in der Medienbranche für Wachstum sorgen, so dass eine exportfähige und international wettbewerbsfähige Industrie entstehen könnte. Für ihn sei klar, dass die „widersinnige Sieben-Tage-Regelung“ für die Verweildauer von Produktionen öffentlich-rechtlicher Fernsehsender in Online-Mediatheken abgeschafft werden müsse. Denn dadurch würden Sendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehen einen Teil des Publikums nicht erreichen.

 

Ab Anfang 2015 solle die Bund-Länder-Kommission den Vertragsentwurf erarbeiten. Das Gutachten „Konvergenz und regulatorische Folgen“ der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth und Wolfgang Schulz, das im Oktober den Ministerpräsidenten übergeben wurde, könne als Grundlage genommen werden.

Kommentar verfassen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)