Seit Jahren fordert die KEK deshalb eine Änderung der staatsvertraglichen Regelung und damit ihrer Befugnisse. Bereits 2015 heißt es im fünften Konzentrationsbericht, dass Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt technologieneutral und zukunftsfähig sein müssten. Das gegenwärtige Medienkonzentrationsrecht berücksichtige die Veränderungen in… Weiterlesen

