Ärger um die RTL-Landtagswahlberichterstattung in NRW

 

Dürfen die privaten Fernsehsender machen was Sie wollen? Vielen glauben dies. Und zumindest versuchen sie es auch immer mal wieder. Die Redaktion des RTL-Regionalfensters „RTL West“ stellt vor der Landtagswahl in NRW in der Reihe „10 Minuten Klartext“ Parteien vor. Die SPD darf ins Fernsehen, auch die CDU, die Grünen und die FDP. Selbst die Piraten stehen auf dem Programm. Nur die Linkspartei bekommt keine Sendezeit in dieser Reihe eingeräumt.

 

Für RTL West zieht der Vorwurf der unfairen Berichterstattung nicht in der Reihe „10 Minuten Klartext“. Für fünf Ausgaben des Politikformats seien die fünf Parteien SPD, CDU, Grüne, FDP und Piraten nach den Kriterien „landespolitische Bedeutung und die möglichen Auswirkungen des Wahlergebnisses auf den Bund“ aus gewählt worden, so Programmchef Jörg Zajonc gegenüber derwesten.de. „Das ist keine Entscheidung gegen die Linke, sondern für ein Wochenformat.“ Mit den Linken stehe der Sender im Austausch über eine begleitende Berichterstattung zur Wahl.

Die zuständige Landesmedienanstalt für das Gesamtprogramm ist die Niedersächsische Landesmedienanstalt. Von dieser hat der Sender als Ganzes auch seine Lizenz erhalten. Doch das Regionalfenster RTL West wurde von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen zugelassen.

Im Rundfunkstaatsvertrag sind die Anforderungen an private Programme festgehalten. Dort heißt es in § 25: „Im privaten Rundfunk ist inhaltlich die Vielfalt der Meinungen im Wesentlichen zum Ausdruck zu bringen. Die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort komme; Auffassungen von Minderheiten sind zu berücksichtigen.“ Und: „Ein einzelnes Programm darf die Bildung der öffentlichen Meinung nicht in hohem Maße ungleichgewichtig beeinflussen.“

Dem muss das Programm als Ganzes nachkommen – auch in der Wahlberichterstattung. In einzelnen Sendungen, wie RTL West,  muss es dem  nachkommen, wenn dort gezielt eine Wahlberichterstattung erfolgt. Welchen Grund kann es geben, eine ins Parlament gewählte Partei nicht zu berücksichtigen? Reicht da der Hinweis, dass man mehr als fünf Parteien nicht in dem Wochenformat unterbringen kann? Der Rundfunkstaatsvertrag ist da eindeutig. Es geht nicht an erster Stelle um die Formate, sondern um die mögliche ungleichgewichtige Beeinflussung der öffentlichen Meinung. Die Redaktion von RTL West könnte nur behaupten, dass ihre Berichterstattung kaum die öffentliche Meinung beeinflusst. Doch dann könnte man sich die ganze Wahlberichterstattung sparen. Zumal noch klar vorgegeben ist, dass die bedeutsamen politischen Kräfte angemessen zu berücksichtigen sind. Dass die LINKE, die in NRW die Regierung toleriert hat, sowohl in NRW als auch im Bund eine bedeutsame politische Kraft ist, lässt sich nur schwer widerlegen.

 

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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