In Österreich diskutiert man „deutsche Haushaltsabgabe als mögliches Vorbild“, meldet der Standard. Allerdings ist eine Begründung nicht schlüssig. „Damit könnte mit dem Thema Schwarzsehen abgeschlossen werden. Und wir wissen, dass die Bürger grundsätzlich bereit sind, für erbrachte Leistungen zu zahlen.“ Nun, wenn die Bürger grundsätzlich zu zahlen bereit sind, kann es eigentlich nicht viele Schwarzseher geben. Und es steht dann die Frage, ob es mehr Nicht-Seher als Schwarzseher gibt. Die Ersteren zahlen mit der neuen Gebühr den Preis, um die Zweiten zur Kasse zu bitten.
Der neue Rundfunkbeitrag ist auch preiswürdig. Er erhielt den BigBrotherAward. So schreiben einige Zeitungen, wie zum Beispiel die Welt. Doch ganz so stimmt es nicht. „Der BigBrotherAward in der Kategorie Politik geht an die Ministerpräsidenten der 16 deutschen Bundesländer für die Einrichtung des Gemeinsamen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und die damit verbundene massive Ansammlung von Personendaten der gesamten deutschen Bevölkerung.“ Man kritisiert damit, dass sich der Datenbestand nicht verringert, sondern faktisch „verdreifacht“ habe. „Unter dem Strich hat der Beitragsservice jetzt also dreimal so viele Datensätze wie vorher: Den Altbestand der GEZ, den neuen Schnappschuss vom 3.3.2013 und das regelmäßige Update von sämtlichen Umzugsbewegungen. Und weitere Daten kann er sich auf dem freien Markt besorgen.“ Auch weitere mit der Reform gegebene Versprechen seien nicht eingehalten worden. „Die Gebührenbeauftragten gibt es übrigens weiterhin. Sie heißen jetzt „Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen“, und wurden nur umgeschult: Sie suchen jetzt nicht mehr heimlich betriebene Fernsehgeräte, sondern neue, nicht registrierte Wohnungstüren.“ (Die Laudatio ist hier zu finden.)
Auch wenn die Ministerpräsidenten der Länder den Vertrag ausgearbeitet haben: Auch ARD und ZDF sind nicht „unschuldig“. Schließlich haben sie die Ministerpräsidenten immer wieder unterstützt, so zum Beispiel mit eigenen Gutachten wie dem zu „Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags“ durch den ersten Datenschützer Deutschlands, Dr. Hans-Peter Bull. Dieses Gutachten, das zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses im September 2010 veröffentlicht wurde, hätten die Ministerpräsidenten, die den Rundfunkbeitrag konzipiert und in Gesetzestext gefasst haben, in Auftrag geben und bezahlen müssen.