Aktuelle Diskussionen um den Rundfunkbeitrag

 

 

In Österreich diskutiert man „deutsche Haushaltsabgabe als mögliches Vorbild“, meldet der Standard. Allerdings ist eine Begründung nicht schlüssig. „Damit könnte mit dem Thema Schwarzsehen abgeschlossen werden. Und wir wissen, dass die Bürger grundsätzlich bereit sind, für erbrachte Leistungen zu zahlen.“ Nun, wenn die Bürger grundsätzlich zu zahlen bereit sind, kann es eigentlich nicht viele Schwarzseher geben. Und es steht dann die Frage, ob es mehr Nicht-Seher als Schwarzseher gibt. Die Ersteren zahlen mit der neuen Gebühr den Preis, um die Zweiten zur Kasse zu bitten.

 

 

 

Der neue Rundfunkbeitrag ist auch preiswürdig. Er erhielt den BigBrotherAward. So schreiben einige Zeitungen, wie zum Beispiel die Welt. Doch ganz so stimmt es nicht. „Der BigBrotherAward in der Kategorie Politik geht an die Ministerpräsidenten der 16 deutschen Bundesländer für die Einrichtung des Gemeinsamen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio und die damit verbundene massive Ansammlung von Personendaten der gesamten deutschen Bevölkerung.“ Man kritisiert damit, dass sich der Datenbestand nicht verringert, sondern faktisch „verdreifacht“ habe. „Unter dem Strich hat der Beitragsservice jetzt also dreimal so viele Datensätze wie vorher: Den Altbestand der GEZ, den neuen Schnappschuss vom 3.3.2013 und das regelmäßige Update von sämtlichen Umzugsbewegungen. Und weitere Daten kann er sich auf dem freien Markt besorgen.“ Auch weitere mit der Reform gegebene Versprechen seien nicht eingehalten worden. „Die Gebührenbeauftragten gibt es übrigens weiterhin. Sie heißen jetzt „Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen“, und wurden nur umgeschult: Sie suchen jetzt nicht mehr heimlich betriebene Fernsehgeräte, sondern neue, nicht registrierte Wohnungstüren.“ (Die Laudatio ist hier zu finden.)

Auch wenn die Ministerpräsidenten der Länder den Vertrag ausgearbeitet haben: Auch ARD und ZDF sind nicht „unschuldig“. Schließlich haben sie die Ministerpräsidenten immer wieder unterstützt, so zum Beispiel mit eigenen Gutachten wie dem zu „Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags“ durch den ersten Datenschützer Deutschlands, Dr. Hans-Peter Bull. Dieses Gutachten, das zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses im September 2010 veröffentlicht wurde, hätten die Ministerpräsidenten, die den Rundfunkbeitrag konzipiert und in Gesetzestext gefasst haben, in Auftrag geben und bezahlen müssen.

In der FAZ stellt Michael Hanfeld die Frage, wieso jemand den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, der weniger als das Existenzminimum hat. Er verweist darauf, dass diejenigen, die bei geringem Einkommen keine Anträge auf Sozialleistung stellen würden, den Rundfunkbeiztrag bezahlen müssten – auch wenn sie beim „Beitragsservice“ einen Befreiungsantrag nach der Härtefallregelung stellen würden. In den Antworten, die der „Beitragsservice“ verschicke, heiße es: „Der freiwillige Verzicht auf eine der in Paragraph 4 Absatz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten sozialen Leistungen führt nicht zu einem Anspruch auf Befreiung nach Härtefall.“

 

 

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)