Verena Wiedemann war fünf Jahre Generalsekretärin der ARD. Zuletzt fühlte sie sich gemobbt. Ihr Dienstsitz wurde verlegt, aus dem Haus der Bundespressekonferenz hin zum RBB. Sie sei u.a. über wichtige Fragen nicht informiert worden.Und so klagte sie vor dem Arbeitsgericht Berlin noch vor Ende ihres Vertrags: auf Mobbing. Man einigte sich auf einen Vergleich, der nun rechtskräftig wurde, wie die Funkkorrespondenz mitteilte.
Die ARD macht keine näheren Angaben zum Inhalt des Vergleichs. Doch Wiedemanns Rechtsanwalt Meier erläuterte in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Funkkorrespondenz die Grundzüge der Vereinbarung. Der Vergleich habe „erklärende und finanzielle Inhalte“. Es wurde festgehalten, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Verena Wiedemann und der ARD aufgrund eines (im Jahr 2006) geschlossenen Fünfjahresvertrags am 30. Juni 2011 endete. Die ARD hat zudem zugesagt, Wiedemann eine Abfindung zu zahlen. Zudem sei „eine erhebliche Verbesserung der Altersversorgungsregelung von Frau Dr. Wiedemann vereinbart“ worden. Konkrete Angaben über Höhe der Abfindung und verbesserte Konditionen der Altersversorgung behielt der Rechtsanwalt für sich.