Am Donnerstag, 15.10.2015, traf sich der Ausschuss für Medien und Netzpolitik des Landtages Rheinland-Pfalz zu seiner 31. Sitzung. Im ersten Tagesordnungspunkt ging es um die „Gemeinsame Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Südwestrundfunks (SWR) ab 2006 durch die Rechnungshöfe der am Staatsvertrag über den SWR beteiligten Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg“ (pdf).
Dazu führte ein Vertreter des Rechnungshof Rheinland-Pfalz u.a. aus:
Zum anderen hätten sich die Rechnungshöfe mit Kosten und Abwicklung der Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika befasst. Die Kosten für Sportsendungen setzten sich im Wesentlichen aus Vergütungen für Sportrechte und aus Produktionskosten zusammen. Im Gemeinschaftsprogramm „Das Erste“ stellten sie seit Längerem einen beachtlichen Kostenblock für die ARD und natürlich anteilig für den SWR dar.
Daneben habe der SWR vergleichsweise geringe Kosten für seine eigene Sportberichterstattung. … 2007 bis 2010 hätten die Landesrundfunkanstalten auf Grundlage von Mitwirkendenvereinbarungen an ehemalige Spitzensportler und Experten aus dem journalistischen Bereich für Komoderation, Interviews und Reportagen jährlich niedrige einstellige Millionenbeträge gezahlt. Die Rechnungshöfe hätten dem SWR empfohlen, innerhalb der ARD die Höhe der Vergütung von Sportexperten weiterhin zu thematisieren. (Protokoll S. 8, pdf)
Dr. Herrmann Eicher, der Justiziar des Südwestrundfunks, entgegnete darauf u.a.:
So seien beispielsweise die Empfehlungen der Rechnungshöfe aufgegriffen worden, die Vergütung von Sportexperten weiter zu diskutieren. Das werde in der ARD regelmäßig thematisiert. Durch die Federführung des SWR sei er an verschiedenen Stellen mit diesen Sportexpertenverträgen selbst befasst gewesen. Hier finde ein dauernder Disput statt. Das sei aber ein Markt, bei dem man nicht einfach sagen könne, man nehme Herrn X oder Herrn Y. Beim Fußball habe man zum Beispiel Mehmet Scholl als Experten. Das habe sich sozusagen als Volltreffer erwiesen. Auf diesem Markt gebe es Honorare für diese Tätigkeit, die in einem Wettbewerb stünden, sodass man nicht einfach das Honorar von Herrn Scholl halbieren könne. Diese Diskussion finde regelmäßig statt. (Protokoll, S. 12)