Digitalfernsehen.de berichtet am 3. Januar über eine Studie, die die genauen Lebensverhältnisse von Schauspielern beleuchtet. Dafür wurden im Auftrag des BFFS von August bis September 2010 bundesweit Darsteller befragt, mehr als 700 beteiligten sich. Anlass war die Reform des Arbeitslosengelds 1 durch Gesetzesänderungen von 2009. In dem Gesetz sind auch Bedingungen definiert, unter denen auch kurzzeitig und befristet Beschäftigte Arbeitslosengeld beziehen können sollen. Die Studie zeige, dass nur 4,6 Prozent der befragten Schauspieler davon profitieren.
Ralf Siepmann hat in epdmedien (51-52/2011) darauf aufmerksam gemacht, dass es neue Ideen zur Verwendung der Rundfunkgebühr gibt. So habe der Chef der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, der zudem Medienstaatssekretär in NRW ist, auf dem Münchner medientagen gesagt: „Wir müssen uns sehr genau überlegen, was der Haushaltsbeitrag in Zukunft kann.“ Sein Vorschlag sei, einen Prozent des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr, dass würde derzeit 75 Mio. Euro entsprechen, für die Länder zu reservieren. Diese könnten dann entscheiden, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. „Von der Förderung regionaler Sender bis hin zur Einrichtung einer Stiftung zur Finanzierung lokaler Inhalte sei alles denkbar, um Vielfalt zu erreichen.“ So berichtet Ralf Siepmann.
Die im Oktober neu gegründete Arbeitsgemeinschaft Animationsfilm beklagt den Geld- und Akzeptanzmangel. Man habe „damit zu kämpfen, ordentliche Budgets zu bekommen und damit Geschichten gut erzählen zu können“, so AG-Vorstand Ralf Kukula. Es zeige sich zudem bei großen Festivals wie… Weiterlesen
Nun klagt auch der Stadtstaat Hamburg gegen den ZDF-Staatsvertrag. Und dies, obwohl das Bundesland Rheinland-Pfalz mit Ministerpräsident Kurz Beck eine identische Klage vorm Bundesverfassungsgericht vor Monaten eingereicht hat. Ziel sei es, den Einfluss des Staates durch weniger politische Vertreterinnen im ZDF-Verwaltungsrat zu verringern.
Die im finnischen Parlament vertretenen acht Parteien einigten sich am 16. Dezember, zu 2013 die bisherige Haushaltsabgabe auf ein individuelles Einkommensmodell umzustellen. Bisher zahlt jeder Haushalt, der Fernsehen empfangen kann. Die Höhe der Gebühr ist unabhängig davon, wie viele Personen zum Haushalt gehören und wie hoch deren Einkommen ist, eine feste Rundfunkgebühr. 2011 waren es laut epd medien (50-51/2011) 244,90 Euro, 2012 werden es 252,25 Euro sein.