Marc Jan Eumann hat neue Ideen für die Verwendung der Rundfunkgebühr

Ralf Siepmann hat in epdmedien (51-52/2011) darauf aufmerksam gemacht, dass es neue Ideen zur Verwendung der Rundfunkgebühr gibt. So habe der Chef der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, der zudem Medienstaatssekretär in NRW ist, auf dem Münchner medientagen gesagt: „Wir müssen uns sehr genau überlegen, was der Haushaltsbeitrag in Zukunft kann.“ Sein Vorschlag sei, einen Prozent des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr, dass würde derzeit 75 Mio. Euro entsprechen, für die Länder zu reservieren. Diese könnten dann entscheiden, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. „Von der Förderung regionaler Sender bis hin zur Einrichtung einer Stiftung zur Finanzierung lokaler Inhalte sei alles denkbar, um Vielfalt zu erreichen.“ So berichtet Ralf Siepmann.

 

Schon bisher wird ein Teil der Rundfunkgebühren für gesonderte Zwecke, wie die Finanzierung der Landesmedienanstalten bzw. die Filmförderung eingesetzt. Schon bisher gibt es mit dem § 40 Rundfunkstaatsvertrag die Möglichkeit, dass die Länder, wenn sie sich die entsprechende „Ermächtigung“ schaffen, die die den Landesmedienanstalten zustehenden Gebühren auch zur „Finanzierung besonderer Aufgaben“ einsetzen können. So ist dies bisher die Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken, Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk sowie von Projekten zur Förderung der Medienkompetenz möglich.

Hintergrund der Initiative ist wohl, dass die Landesregierung von Hannelore Kraft nach Geldquellen sucht. Im Juni 2011 hatte man angekündigt, den Lokaljournalismus zu fördern, um seine Qualität zu sichern. Ein entsprechendes Förderprogramm „Sicherung der Qualität des Journalismus im Lokalen“ soll vom Institut für Journalistik an der TU Dortmund koordiniert werden. Dabei soll sowohl die lokale Presse, aber auch der lokale Rundfunk gefördert werden.

 

 

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