Warum mussten ARD und ZDF mit zwei Moderatoren antreten? Gibt es keinen, auf den man sich einigen kann? Warum stellten beide nur die Fragen, die seit Tagen diskutiert wurden? Es war doch klar, dass sich Wulff für die Gespräch die menschelnden Antworten antrainieren lässt.
Warum schätzen beide Fragesteller auf ihren Sendern das Gespräch dann später ein und werten es aus? Es gibt doch bei den Sendern auch qualifizierte Dritte.
Genießt ein Bundespräsident Quellenschutz? Nun, diese Frage ist im aktuellen Fall falsch gestellt. Denn anscheinend, nach aller bisherigen öffentlichen Darstellung, wurde Christian Wulff von Kai Diekmann zugesagt, die „Entschuldigung“ anzunehmen und die „Mailboxnachricht“ (vom 12.12.) nicht zu verwenden. („Am 15. Dezember entschuldigte sich Wulff in einem Telefonat mit Diekmann für den Ton und Inhalt der Mailbox-Nachricht. Daraufhin habe die Zeitung davon abgesehen, über den Vorfall zu berichten, hieß es später in einer Erklärung der „Bild“-Zeitung dazu.“, n-tv)
Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden in diesem Jahr ausgeschöpft, so Bundeskulturminister Bernd Neumann. Insgesamt bewilligte der Fonds rund 59,5 Millionen Euro für 111 Filmprojekte – darunter 44 internationale Koproduktionen.
Claudia Nothelle bekam in der Märkischen Allgemeinen viel Platz, um ihre Vorstellung von einem Jugendprogramm darzustellen. „Fritz wird beim RBB immer das Programm sein, bei dem Freiräume am entschiedensten erprobt, Schmerzgrenzen am ehesten überschritten werden.“ Doch was heißt das konkret? Ist es überhaupt öffentlich-rechtliche Aufgabe, Schmerzgrenzen zu überschreiten?
Christian Wulff klagt gegen die für ihn beleidigende Bildmontage und Kommentierung eines Facebook-Autors. Was hat es mit Paragraph 90 Strafgesetzbuch auf sich, der die „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ unter Strafe stellt? So fragt Frank Lübberding auf faz.net.