„Das Bremer Filmbüro betreibt aus einem winzigen Etat heraus Microförderung für kulturell interessante Filme und organisiert Veranstaltungen, die die junge Filmszene der Stadt zusammenbringen“, berichtet die taz.
„Der Etat von etwa 100.000 Euro pro Jahr wird zum größten Teil… Weiterlesen
Dietrich Schwarzkopf rezensierte in der Funkkorrespondenz (37/2013) Christian Klenks Dissertation über „Zustand und Zukunft katholischer Medien“. Anbei Auszüge zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk:
„Die katholische und die evangelische Kirche gehören wie die auch jüdischen Gemeinden zu den gesellschaftlich relevanten Organisationen, die in den kollegialen Aufsichtsgremien des Rundfunks vertreten sind (ARD-Rundfunkräte, ZDF-Fernsehrat, Deutschlandradio-Hörfunkrat). Angesichts von 50 Vertretern religiöser Gemeinschaften im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (bei insgesamt 524 entsprechenden Gremiensitzen) kann man, so meint der Autor, von einer „bemerkenswert starken Interessenvertretung“ sprechen. In den Medienräten der Landesmedienanstalten, die die kommerziellen Programme kontrollieren, gibt es 38 Vertreter von Religionsgemeinschaften (bei insgesamt 359 Sitzen), also keine geringere Repräsentation.
Wer Filme im Internet schauen will, lande oft bei illegalen Angeboten, da es oftmals keine legalen Alternativen gibt. Zwei radikale Lösungsvorschläge offeriert Drehbuchautor Fred Breinersdorfer in der Süddeutschen Zeitung.
Erstens will er seine Filme „dem Staat schenken“. Er fordert faktisch eine umfassende Zwangslizenz für Filme im Internet. „Das wäre dann eine nicht exklusive Konzession für jedermann, jeden beliebigen Film ins Netz zu stellen und damit Geld zu verdienen – allerdings mit einem wichtigen Zusatz: mit der Verpflichtung, die Rechteinhaber und Urheber angemessen am Umsatz zu beteiligen.“
Heute tagt die Rundfunkkommission der Länder, am Donnerstag und Freitag die Ministerpräsidentenkonferenz. Beide Male wird es auch um medienpolitische Fragen gehen. So sollten bis zum 15. Oktober ARD und ZDF ein Konzept vorlegen, welche Fernsehspartenprogramme sie veranstalten wollen.
Derzeit betreiben die öffentlich-rechtlichen Sender jeweils drei eigene Spartenkanäle: Bei der ARD sind dies Eins Festival, Eins Plus und Tagesschau 24, beim ZDF handelt es sich um ZDFinfo, ZDFkultur und ZDFneo. Hinzu kommen noch vier gemeinschaftlich verantwortete Programme (Phoenix, Kinderkanal, 3sat, Arte).
„Natürlich thematisieren die Shooter kriegerische Auseinandersetzungen, in denen natürlich auch in der Realität immer Menschen sterben. Doch selbst im Krieg gibt es Handlungen, die geächtet und unzulässig sind. Diese sind unter anderem in der Genfer Konvention und ihren Zusatzprotokollen geregelt. Laut Artikel 41 des ersten Zusatzprotokolls dürfen Gegner, die „außer Gefecht“ sind oder „unter den gegebenen Umständen“ als solche „erkannt werden“, nicht angegriffen werden. Noch ist juristisch zwar nicht eindeutig geklärt, inwiefern die Konvention auch für Söldner oder Terroristen, wie sie in den „Call of Duty“-Spielen dargestellt werden, gilt, doch zumindest moralisch ist der Fall klar: Wer entwaffnet und gefesselt ist oder flieht, darf nicht erschossen werden. Von einem solchen Gegner geht (auch in den Spielen) keine Gefahr mehr aus.“ Dies schreibt WASD-Autor Michael Schulze von Glaßer im wasd-magazin, wie SpOn dokumentiert. Weiterlesen