„Vorbehaltlich der Prüfungsergebnisse der KEF stellt der ORH fest, dass der BR mit 83 % an dem angemeldeten Fehlbetrag der ARD-Anstalten bis 2020 partizipiert.
Trotz Inanspruchnahme der bis 31. Dezember 2016 aus Mehreinnahmen entstandenen Beitragsrücklage und der auch 2017 bis 2020 zu erwartenden Mehreinnahmen in etwa gleicher Höhe plant der BR mit diesem Fehlbetrag. Der durchschnittliche jährliche Fehlbetrag wird rd. 82 Mio. € betragen. Bei einem Gesamtbudget des BR von über 1 Mrd. Euro wird sich das strukturelle Defizit auf 8 % belaufen. Um bei der KEF angemeldeten Fehlbetrag des BR zu decken, müsste der Rundfunk-beitrag in Bayern ab 2017 um über einen Euro angehoben werden.
Der ungünstige Anteil des BR innerhalb des ARD-Verbunds ist zum einen auf einen vergleichsweise geringen Eigenmittelbestand zum 31. Dezember 2014 zurückzuführen. Dieser ist vor allem Folge einer sieben Jahre währenden Verlustphase, in der nur in unzureichendem Maße auf ausgeglichene Jahresergebnisse zugesteuert wurde (vgl. TNr. 4). Zum anderen partizipiert der BR unterproportional an der bis 31. Dezember 2016 angesammelten Beitragsrücklage. Dies zeigt, dass vor Änderung des Beitragsmodells das Gebührenaufkommen in Bayern bereits besser ausgeschöpft wurde als in anderen Ländern. Außerdem hat der BR für 2017 bis 2020 einen stark überproportionalen Bedarf angemeldet.“ (RH-Bericht S. 45 f.)
„Beim Hörfunk reduzierten sich die Kosten je gesendeter Minute um 8,2 %. Beim Bayerischen Fernsehen ergab sich hingegen eine Kostensteigerung mit 8,1 % pro Minute. Sie lag jedoch deutlich unter den Steigerungsraten beim Ersten Deutschen Fernsehen von bis zu 73,2 % im Gemeinschaftsprogramm. Ursächlich für den hohen Anstieg der Kosten beim Gemeinschaftsprogramm des „Ersten“ ab 2010 war eine Änderung im Programmangebot. Die bis 2009 im Verhältnis kostengünstig produzierten Quizsendungen wurden durch repertoirefähiges Programm (z. B. die Vorabendserie „Heiter bis Tödlich“) ersetzt. Diese Formate verursachten ab 2010 höhere Produktionskosten, konnten dafür aber im Gegensatz zu Quizsendungen auch im Wiederholungsprogramm laufen.” (S. 32)
“Der Aufwand für Gehälter stieg trotz Reduzierung von Planstellen weiter an. Mit einer Erhöhung um 12,5 % in den Jahren 2010 bis 2014 fiel die Gesamtsteigerungsrate im Vergleich zum Vorberichtszeitraum (3,1 %) viermal so hoch aus. Ursächlich hierfür waren neben linearer Steigerungen aufgrund der Tarifvereinbarungen auch tarifvertragliche Stufenvorrückungen und Änderungen in der Wertigkeit der Planstellen sowie die Besetzung bisher nicht besetzter Planstellen.
Die Aufwendungen für Altersversorgung nahmen stetig zu. Sie wiesen im Betrachtungszeitraum eine Steigerungsrate von 251,1 % auf. Ursächlich hierfür waren die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen.” (S. 24)
“Die Urheber-, Leistungs- und Herstellervergütungen sanken von 251,3 Mio. Euro (2010) auf 250,9 Mio. Euro (2014).” (S. 29)
(Bericht des Obersten Bayrischen Rechnungshofs vom März 2016, online)