Befreiungen und Ermäßigungen vom Rundfunkbeitrag

Zum 31. Dezember 2014 waren 2.528.674 Personen von der Beitragspflicht befreit und 505.506 Personen wurde eine Ermäßigung gewährt.

Damit ist die Anzahl der Personen, denen eine Befreiung von der Beitragspflicht bewilligt wurde, um 28.831 (1,15 %) angestiegen. Mit Stand 31. Dezember 2014 sind 2.436.806 (96,37 %) gemäß RBStV befreit, 91.868 (3,63 %) Personen noch gemäß RGebStV. Bei den Befreiungen nach RGebStV handelt es sich um solche, die auf längerfristigen Leistungsbescheiden basieren und daher auch längerfristige Befreiungszeiträume umfassen. Von den Personen, die nach RGebStV befreit sind, ist der überwiegende Teil (44,44 %, 40.824 Personen) mit dem Grund „Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 RGebStV) befreit.

 

Von den Befreiungen gemäß RBStV entfallen mit 68 % (1.656.958 Personen) die meisten auf den Grund „Sozialgeld / Arbeitslosengeld II“ (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV). Unabhängig von der Gesetzesgrundlage bildet die Gruppe der Personen, die mit dem Grund „Sozialgeld / Arbeitslosengeld II“ befreit sind, mit insgesamt zwei Drittel der Befreiten die größte Gruppe der Begünstigten.

 

Bei den Ermäßigungen ist im gleichen Zeitraum ein Rückgang um 22.250 (4,22 %) auf 505.506 zu verzeichnen. Davon entfallen 209.397 (41,42 %) auf den Grund „blinde / gehörlose Menschen RFMerkzeichen“ (§ 4 Abs. 2 Nr. 1-2 RBStV) und 296.109 (58,58 %) auf den Grund „behinderte Menschen RFMerkzeichen“ (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 RBStV).

Aufgrund des in etwa gleichen Anstiegs an Befreiungen und des Absinkens der Anzahl von Personen mit Ermäßigung ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Menschen mit Schwerbehinderung von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine Befreiung aus sozialen Gründen in Anspruch zu nehmen. …

 

Die Anzahl der Widersprüche, die mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid bearbeitet wurden, ist im Jahr 2014 mit rd. 3.400 förmlichen Bescheiden im Vergleich zum Vorjahr um rd. 5 % gesunken (2013: rund 3.600 förmliche Bescheide). Von den rund 3.400 Widersprüchen wurden im Jahr 2014 rd. 84 % der Fälle abgelehnt. Eine Teilstattgabe erfolgte in rd. 6 % der Fälle. Nur 10 % der Widersprüche waren berechtigt und führten zu einer Stattgabe.

 

 

 

Geschäftsbericht des Beitragsservice 2014 (pdf)

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