Berichterstattung zum Tagesschau-App-Urteil

 

heise.de: Tagesschau-App: Etappensieg für Verleger

 

FAZ: Sieg der Verlage

 

 

Tagesspiegel: Das Urteil würde sich aber nur auf das Angebot dieses Tages beziehen

 

 

Süddeutsche Zeitung: Dabei macht sich das Urteil kleiner, als es ist. Es geht um nicht weniger als um die Ordnung zwischen Gebührenrundfunk und Presse. Und da ist ein Tag so gut wie jeder andere.

 

Taz: Keine zufriedenstellende Lösung. Die „Tagesschau“-App verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag, entscheiden die Richter. Verbieten wollen sie das Angebot ausdrücklich nicht.

 

Hamburger Abendblatt: Die App sei „als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften geeignet (…) – mit einer Informationsdichte, die an diejenige herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht“.

 

Frankfurter Rundschau: Die App verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag und sei unzulässig  … Daran änderten auch die Verknüpfungen mit Hörfunk- oder Fernsehbeiträgen nichts. Zudem seien die Angebote der App „nicht hinreichend sendungsbezogen“.

 

SpOn: Konkret bedeutete das nach Worten des Landgerichtssprechers Dirk Eßer, dass die Anwendung genau so, wie sie am 15. Juni 2011 ausgesehen hat, nicht noch einmal ausgeliefert werden darf. Andernfalls drohe der ARD ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, „ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten“.

 

Süddeutsche Zeitung: Die Richter wehrten sich gegen die Rolle, den Schiedsrichter in einem Streit zu geben, der einen klar benennbaren Grund hat: einen schwammigen, von der Politik oberflächlich und sorglos formulierten Gesetzestext über die Grenzen dessen, was die öffentlich-rechtlichen im Digitalen tun dürfen.

 

sueddeutsche.de: Das Urteil hat vielmehr erbracht, dass die Genehmigungsverfahren der Sender einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.

 

netzpolitik.org: Die richtige Forderung zum jetzigen Zeitpunkt ist: Ändert den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, damit die Tagesschau selbstverständlich uns ihre Inhalte im Netz zur Verfügung stellen kann. Wir bezahlen sie immerhin dafür!

 

Deutschlandradio: Die App ist seit … 2010 auf dem Markt und hat mehr als vier Millionen Nutzer.

 

 

W&V: Chronologie des Streits um die tagesschau-App

 

SpOn: Wofür wir die öffentlich-rechtlichen brauchen

 

 

SpOn: Ein Gericht entscheidet – und beide Parteien meinen, sie hätten zumindest nicht verloren. Die „Tagesschau“-App wird verboten, aber nur die Version eines einzigen Tages im Jahr 2011. Das absurde Urteil zeigt: Die App ist kein Fall für die Justiz.

 

DJV: Der Deutsche Journalisten-Verband appelliert an Verleger und ARD, auch nach dem heutigen Urteilsspruch zu den Tagesschau-Apps eine Verständigung außerhalb der Gerichtssäle zu suchen.

 

ARD-Vorsitzende Monika Piel: „Das Urteil hat wie erwartet keine grundsätzliche Klärung in der Frage der Presseähnlichkeit gebracht. Die Entscheidung bezieht sich auf die Anmutung der Tagesschau-App eines bestimmten Tages – nämlich auf das Angebot vom 15. Juni 2011. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht gleichbedeutend mit einem generellen Verbot der Tagesschau-App. Ich sehe mich in meiner Einschätzung bestätigt, dass diese Auseinandersetzung im Grunde nur medienpolitisch und nicht juristisch zu lösen ist. Wir sind daher weiterhin gesprächsbereit und setzen auf einen baldigen Austausch mit der Verlegerseite.“

 

Der Medienbeauftragte der Bundesregierung, Staatsminister Bernd Neumann (CDU), begrüßte das Urteil. Es stärke die Forderung, „dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wieder vermehrt auf ihre Kernaufgaben konzentrieren müssen“. Nun müsse man in Verhandlungen zu einem fairen Kompromiss kommen. Der nordrhein-westfälische Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD) meinte, auch nach dem Urteil gebe es weder Gewinner noch Verlierer. Am Dialog führe kein Weg vorbei.

 

„Wir freuen uns, dass das Kölner Landgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert hat, sich zukünftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten“, sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen. Zwar dürfe die ARD selbstverständlich eine Tagesschau-App anbieten, „eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet darf es aber nicht geben“.

 

 

Cicero: „Gibt es noch eine Presse? Aber ja, in der analogen Welt schon. Im Digitalen gilt: Es gibt keine Presse mehr.“

 

Kurt Kister sagte, er könne nicht bestätigen, dass die Nutzer der kostenpflichtigen App seines Blattes fernblieben, weil ARD und ZDF kostenlose Anwendungen bieten. Im Übrigen spreche aus journalistischer Sicht nichts gegen eine Zusammenarbeit mit den Sendern. Nicht ohne Grund haben sich private Sender, die Öffentlich-Rechtlichen und mittlerweile auch Verleger zur sogenannten Content-Allianz zusammengeschlossen.

 

Deutschlandradio: Sicher ist allerdings jetzt schon, weder eine neue politische Weichenstellung noch das inhaltliche Abspecken der Tagesschau-App wird den Verlagen mehr Erfolg im Online-Geschäft als Weihnachtsgeschenk bescheren.  Denn es geht nicht nur um die Bezahlschranke im Netz, also dass viele Menschen nicht einsehen für Inhalte zahlen zu müssen. Es geht auch um konsequentes und einheitliches Vorgehen der Verlage und da fehlen einfach Strategien.

 

 

Auf Risiko gespielt und verloren: CHRISTIAN JAKUBETZ täuscht sich bei CICERO in der Urteilsvorhersage:

Acht deutsche Zeitungsverlage wollten der „Tagesschau“ gerichtlich untersagen lassen, ihre kostenlose App weiter in der bisherigen Form zu vertreiben. Ein Ansinnen, das von Anfang kaum Erfolgsaussichten hatte. Allerdings auch eines, das zeigt, wie wenig viele deutsche Medien und die Mitte der Gesellschaft bisher in der neuen digitalen Realität angekommen sind

 

 

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)