Internet gehört zur Lebensgrundlage, titelt SpOn. Laut dem Bundesgerichthof in Karlsruhe ist Internet genauso wichtig wie Autofahren. Deshalb gibt es in Zukunft auch Schadenersatz, wenn der Anschluss tot ist., schreibt der Tagesspiegel. Geklagt hatte ein Nutzer, dessen DSL-Anschluss mehrere Wochen lahmgelegt war. Fällt der Internetanschluss aus, müssen Provider ihren Kunden Schadenersatz zahlen – als Ausgleich für die Einbuße an Lebensqualität, so die Süddeutsche Zeitung.
„Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. … Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.“ Dies zitiert netzpolitik.org aus dem Urteil.