Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Bundestags hat eine Studie über „Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft“ vorgelegt. Darin geht es um Fragen vom Breitbandausbau bis zum Datenschutz, also um zahlreiche netzpolitische Handlungsfelder.
Die Autoren empfehlen unter anderem, „die derzeit geltenden Regelungen für die Verweildauer öffentlich-rechtlicher Inhalte im Netz zu überdenken. Die aktuelle bestehende Pflicht, Videos aus den Mediatheken spätestens nach sieben Tagen wieder zu „depublizieren“, wirke sich „vermutlich nachteilig auf das Qualitätsspektrum der Inhalte im Internet“ aus“, zitiert heise.de aus der Studie. „Dies könne auch die Nutzung anderen Contents und generell das Entstehen innovativer Formate negativ beeinflussen.“
Studie