Bundestagsstudie: Öffentlich-rechtliche Inhalte sollten länger im Netz stehen

 

Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Bundestags hat eine Studie über „Gesetzliche Regelungen für den Zugang zur Informationsgesellschaft“ vorgelegt. Darin geht es um Fragen vom Breitbandausbau bis zum Datenschutz, also um zahlreiche netzpolitische Handlungsfelder.

 

Die Autoren empfehlen unter anderem, „die derzeit geltenden Regelungen für die Verweildauer öffentlich-rechtlicher Inhalte im Netz zu überdenken. Die aktuelle bestehende Pflicht, Videos aus den Mediatheken spätestens nach sieben Tagen wieder zu „depublizieren“, wirke sich „vermutlich nachteilig auf das Qualitätsspektrum der Inhalte im Internet“ aus“, zitiert heise.de aus der Studie. „Dies könne auch die Nutzung anderen Contents und generell das Entstehen innovativer Formate negativ beeinflussen.“

 

Studie

 

 

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)