In einer Pressemitteilung der ARD vom 19.2.2018 heißt es:
Darüber hinaus sind laut Wilhelm die Aussagen der KEF zu einzelnen Programmaufwendungen nicht nachvollziehbar: ‘Die KEF hat keinen Auftrag, sich zur Programmgestaltung zu äußern. Das gilt für die Sportberichterstattung genauso wie für die Krimiproduktion. Der Etat für Sportrechte ist im Übrigen seit 2012 eingefroren.’ (online)
Paul Kirchhof hatte für die ARD ein Gutachten zur „Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks” geschrieben und 2017 veröffentlicht. Darin führt er unter „Formen zusätzlicher Transparenz“ aus:
Beim Erwerb von extern produzierten Talksendungen, Unterhaltungsprogrammen und Filmen könnten auch die aktuellen Kosten von Sendeminuten veröffentlicht werden, wie sie im KEF-Bericht und den Rechnungsprüfungsberichten üblich zu werden scheinen. Das Zustimmungserfordernis bestimmter Gremien für die Vereinbarung bestimmter Entgeltsummen ist Grundlage zumindest für eine interne Transparenz. (Gutachten, S. 92, online)
Und was sagt der KEF-Vorsitzende zu den Vorwürfen von Ulrich Wilhelm?
Wir haben jedoch nie verlangt, dass am Programm gespart werden muss, sondern an den Kosten der Programmherstellung. Das ist schon ein Riesenunterschied. Da geht es schlicht um Kosten. Unser Auftrag ist einfach: Die KEF muss Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit betrachten. Dazu arbeiten wir auch mit Kostenvergleichen. Wir machen diese Untersuchungen zu den Produktionsbetrieben von TV und Hörfunk seit 1979. Untersuchungen zu den Kosten einzelner Formate, wie etwa den Tatort, macht die KEF seit 2003. Wissen Sie, wer uns darum gebeten hat? Der damalige SR-Intendant und spätere ARD-Vorsitzende Fritz Raff. (sueddeutsche.de, 05.03.2018 online)