Datenschützer fordern Reform des noch nicht verabschiedeten Rundfunkstaatsvertrages

Sie monieren laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, dass die GEZ mit den Gebührenbeauftragten der Sender ab 1. Januar 2013 heimlich personenbezogene Daten erheben darf – auch bei nicht-öffentlichen Stellen wie Arbeitgebern, Inkassounternehmen und Versicherungen.

 

Zudem seien dann Wohnungseigentümer verpflichtet, auf Nachfrage Auskunft über ihre Mieter zu geben. Sie schlagen vor, dass die GEZ bis zu einer Reform, die neuen, pauschalen Befugnisse einfach nicht ausschöpft.

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)