Am 13. Mai trafen sich im ARD-Hauptstadtstudio zu Berlin ARD-GVK-Vorsitzender Uwe Grund, ZDF-Fernsehratsvorsitzender Ruprecht Polenz, ZDF-Justitiar Peter Weber, LFK-Medienratsvorsitzende Christa Gönner-Schwarze, Vorsitzender der Direktorenkonferenz Dr. Jürgen Brautmeier, stellv. KJM-Vorsitzender Andreas Fischer sowie die Jugendmedienschutzexperten der Institutionen „zu einem weiteren Austausch über die Anwendung und Evaluation des geltenden Jugendmedienschutzes.“
Worum ging es? In der am 10. Juni – also 4 (!) Wochen später – veröffentlichten Presseerklärung heißt es: „Der GVK-Vorsitzende der ARD hatte in das ARD-Hauptstadtstudio eingeladen zum nach § 15 Abs. 2 Jugendmedien-schutzstaatsvertrag vorgesehenen Erfahrungsaustausch zwischen den Gremien der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und der Landesmedienanstalten sowie der Kommission für Jugendmedienschutz. Beim 3. Spitzengespräch dieser Art standen Optimierungsmöglichkeiten in der Anwendungspraxis sowie die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags im Mittelpunkt.
Die Teilnehmer bekräftigten erneut die gegenseitige Achtung und Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufsichtskompetenzen und bescheinigten dem Jugendschutzsystem in seiner Gesamtstruktur hohe Professionalität und Funktionalität. Für die Anwendungspraxis wurde vereinbart, den Austausch zwischen den verschiedenen Aufsichtsstellen zu intensivieren. Es wurde allseits die Bereitschaft betont, die bestehenden Ermessenspielräume nach Maßgabe des JMStV umzusetzen.“