17 Euro steuert also jeder Beitragszahler innerhalb von vier Jahren dazu bei, „dass internationale Fußballereignisse und Schnipsel aus der Bundesliga gezeigt werden dürfen“, meldete der SPIEGEL vor einem Jahr.
Dann verwies er darauf, dass die Olympische Spiele 2010 und 2012 für ARD und ZDF mit jeweils 71 Millionen Euro zu Buche geschlagen hätten. Hauptposten des „1,03 Milliarden Euro schweren Sportrechtebudget der ARD“ seien die Fußballrechte, für die 707 Millionen Euro veranschlagt werden. „Rund 368 Millionen Euro entfallen auf die Rechte für Welt- und Europameisterschaften sowie für Länderspiele. Gut 339 Millionen Euro wurden für die „Fußball Bundesliga / Hörfunk-Kooperation“ bereitgestellt.“
Am 28. Juni äußerte sich nun der NDR-Rundfunkrat, der sich „eingehend mit der Sportrechte-Strategie des NDR und der ARD befasst hatte“, so: „Für den NDR Rundfunkrat sind nicht allein einzelne Verträge zu Übertragungsrechten Thema, sondern die große Linie, über die wir mit der Leitung des Hauses beraten.“ Das ERSTE berichte im Jahr über rund 50 verschiedene Sportarten, gemeinsam mit den Dritten Fernsehprogrammen der ARD seien es sogar rund 100 verschiedene Sportarten. „Von allen Livesport-Angeboten des Ersten entfiel auf den Fußball im EM-Jahr 2012 mit 22 Prozent der größte Übertragungs-Anteil für eine einzelne Sportart. Der Anteil des Wintersports lag bei 36 Prozent, die übrigen Disziplinen kamen auf 42 Prozent.
Auch beim Zuschauerzuspruch, gemessen in Marktanteilen, führte 2012 der Fußball 2012 mit 22 Prozent. Dicht dahinter folgen Biathlon (21,6 Prozent) und Skispringen (18,1 Prozent). Bei den Sommersportarten liegen DTM (10,0 Prozent), Turnen (8,6 Prozent) und Rudern (8,0 Prozent) vorn; danach rangieren u. a. Reiten (7,1 Prozent) und Schwimmen (5,8 Prozent)“, heißt es in einer Pressmitteilung.
Der MDR-Rundfunkrat will eine grundsätzliche Diskussion über Sportrechte innerhalb der ARD. „Die Breite und Vielfalt der Berichterstattung dürfe nicht aufgrund der programmpolitischen Bedeutung und der finanziellen Vorherrschaft einer einzelnen Sportart eingeschränkt werden“, heißt es in einem Beschluss vom 1. Juli. Man strebe „klar vergleichbare Regelungen für die Praxis interner Leistungsverrechnung“ zwischen den Sendern an, heißt es in der Presseerklärung. Der Fußballrechteetat solle unter Berücksichtigung allgemeiner Einsparzwänge langfristig reduziert werden. Bei der Bewilligung von Mitteln für den Sportrechtekauf sollen den Gremien neben den Rechtekosten auch die zu erwartenden Produktionskosten mitgeteilt werden. Sportverbände seien grundsätzlich nicht an Produktionskosten zu beteiligen. Ferner solle geprüft werden, ob und wie man bei finanziell hoch vergüteten Senderechten das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung in Anspruch nehmen kann. Livestreaming von Sportereignissen müsse möglich sein, wenn die ARD die Rechte erworben hat. Dies gelte auch für das originäre Livestreaming, also die alleinige Übertragung per Livestream. Im Sinne der Kosteneffizienz sei zu prüfen, wie die bezahlten Rechte der Fußball-Bundesliga auch am Sonntag zuerst im Gemeinschaftsprogramm DAS ERSTE „vollumfänglich genutzt werden können“.