Der Bundesrat hat dem Bundesverkehrsminister empfohlen, das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt, das seit 2003 bei 40 Euro liegt, auf 60 Euro zu erhöhen. „Die Steigerung liegt weit über der Inflationsrate, aber ihr Ziel ist ja ein pädagogisches: Der Betrag soll abschrecken“, so Jan Bielicki in der Süddeutschen Zeitung (29.11.2014). Dies scheint angemessen, wenn es darum gehe, dass sich das Risiko nicht lohne, ohne Fahrschein zu fahren. Allerdings sei die Höhe „merkwürdig einseitig“, wenn man diese Strafe für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer mit den Straften für Autofahrerinnen und Autofahrer vergleiche. Diese würde „nicht so hart“ rangenommen. Laut Bußgeldkatalog gilt: „Wer etwa mit 50 Sachen durch eine 30-Kilometer-Zone brettert und damit Leben gefährdet, zahlt gerade mal läppische 35 Euro. Neben einer haltenden Straßenbahn zwischen aussteigenden Passagieren herumzukurven, kostet nur 15, Parken auf Gehwegen bloß 20 Euro.“ Zudem sei Parken ohne Parkschein „nur eine Ordnungswidrigkeit. Fahren ohne Fahrschein dagegen erfüllt einen Straftatbestand.“