NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft fordert seit 2012, dass die Beitragszahler die öffentlich-rechtlichen Angebote jederzeit und überall abrufen können sollten. Der WDR-Rundfunkrat will nun die „Sieben-Tage-Regel“ durch „klare Kriterien“ ersetzen. „Statt starrer Regeln sollen sachbezogene Kriterien die Dauer von Angeboten im Netz bestimmen: der journalistisch-redaktionelle Anlass, die Verfügbarkeit nötiger Rechte und die Wirtschaftlichkeit“, so der WDR-Rundfunkrat in einer Presseerklärung. Diese Vorgaben hätten WDR und ARD bei den Verhandlungen über den Rechteerwerb zu berücksichtigen. Horst Schröder, der Vorsitzende des Ausschusses für Rundfunkentwicklung im WDR-Rundfunkrat, betont: „Die Angebote im Netz müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Urheber- und Produzentenvergütungen stehen.“ Meint er damit, dass die Produktionen angemessen vergütet werden? Bisher werden die Mediathekenrechte zumeist gleich mit von den Sendern erworben, jedoch nicht zusätzlich vergütet.
Übrigens: Die 7-Tagesfrist des RFSTV gilt allgemein für Inhalte, für die kein Drei-Stufen-Test durchgeführt wurde, die also nicht in Telemedienkonzepte beschrieben worden sind. Faktisch fordert der WDR-Rundfunkrat die Aufhebung der Regelung zu den Telemedienkonzepten und die Festschreibung von Verweildauern im RFSTV.
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