„Fast drei Viertel Koalition, ein viertel Opposition. Auf diese Formel lässt sich die Verteilung der Präsenz der im Bundestag vertretenen Parteien in den sechs wichtigsten Nachrichtensendern des deutschen Fernsehens bringen. Vor allem Politiker der Linkspartei kommen bei ARD, ZDF, RTL und Sat.1 so gut wie gar nicht vor. Besonders regierungsdominiert sind die Nachrichtensendungen der beiden Privatkanäle RTL und Sat.1“, berichtet heute das Neue Deutschland.
„2011 schafften es CDU, CSU und FDP zusammen auf einen Wert von 71 Prozent. Auffallend ist der hohe Anteil von Politikerauftritten der Union selbst zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung mit Werten von annähernd 50 Prozent, während die SPD im vergangenen Jahr nur noch zu 16 Prozent in den Nachrichtensendungen der vier großen deutschen TV-Kanäle vertreten war; 2005 betrug die Präsenz von SPD-Politikern noch 39 Prozent“, heißt es in einem weiteren Artikel.
Man kann wohl kaum behaupten, dass bei diesen Verhältnissen die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages eingehalten werden. So heißt es in Paragraf 11 des Rundfunkstaatsvertrags ist zu lesen: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
Und auch die privaten Sender können nicht Tun und Lassen, was sie wollen. Schließlich ist in Paragraf 25 des Rundfunkstaatsvertrages: »Im privaten Rundfunk ist inhaltlich die Vielfalt der Meinungen im Wesentlichen zum Ausdruck zu bringen. Die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen.“