also die Verweildauer in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender, beschreiben Sonja Álvarez und Joachim Huber im Tagesspiegel und stellen fest: „Jeder Sender trifft für seine Programme höchst unterschiedliche Regelungen. Die tatsächliche Grenze markieren lediglich das Urheberrecht und damit die Kosten für den jeweiligen Rechteerwerb.“
Dies solle sich ändern. Immer mehr Länderparlamente verlangen eine Aufhebung der 7-Tages-Frist. Die Rundfunkkommission der Länder wolle im Herbst die gültige Regelung novellieren.
Manuela Stehr, die Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft weist jedoch darauf hin, dass die Spio dagegen sei, bei Produktionen, die von den Sendern nur teilweise finanziert würden, über die bestehende Sieben-Tage-Regelung hinauszugehen. Denn insbesondere bei Kino-Koproduktionen führe die Nutzung in den Mediatheken, die nicht extra vergütet werde, zu Einschränkungen in der DVD- und vor allem Video-on-Demand-Auswertung.
Gabriele Schade, die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, die jahrelang als Vorsitzende des Telemedienausschusses des MDR-Rundfunkrates die Drei-Stufen-Tests federführend betreut hat, kritisiert auch die gegenwärtigen Regelungen. Schon 2011 habe der MDR-Rundfunkrat darauf hingewiesen, dass es „eine Abwägung zwischen der tatsächlichen Erreichung des intendierten Ziels – dem Wettbewerbsschutz, der Wirkung für die Nutzer und dem administrativen Aufwand für die Sender“ geben muss. Die Verweildauern sollten überdacht und die gebührenfinanzierten Inhalte allen dauerhaft zugänglich gemacht werden. Für sie ist fraglich, ob analoge Kriterien wie Verweildauer oder Vorhaltefrist zur Steuerung eines digitalen Mediums wie dem Internet geeignet seien.