„Was DLF und auch HR Info in Sachen „TV-Duell“ taten, war rundfunkrechtlich gleichsam illegal, um nicht zu sagen: Es war piratensenderhaft. Abzuwarten bleibt, ob die vier veranstaltenden Sender deshalb noch juristisch gegen DLF und HR Info vorgehen. Ein solcher Schritt dürfte allerdings auf großes allgemeines Unverständnis stoßen. Zugleich kann man vermuten, dass durch die jetzige Radioübertragung der Bann für den Hörfunk gebrochen sein dürfte. Denn es würde sicher ebenso gehöriges Kopfschütteln auslösen, wenn die Fernsehsender jetzt auf die Idee kämen, die Hörfunkausstrahlung des „TV-Duells“ zur Bundestagswahl künftig weiterhin zu verbieten.“
Dieter Anschlag, Funkkorrespondenz 36/2013, S . 10