Dokumentiert: Bericht der EU-Kommission über Förderung europäischer Werke bei den TV-Sendern sowie in audiovisuellen Mediendiensten

Es handelt sich um den ersten Bericht der Kommission über die Anwendung des Artikels 13 bezüglich der Förderung europäischer Werke in Abrufdiensten in der EU seit Verabschiedung der AVMD-Richtlinie; er betrifft den Zeitraum 2009–2010. Gemäß Artikel 13 beruht dieser Bericht auf den Daten, welche die Mitgliedstaaten bis Dezember 2011 mitzuteilen hatten, und auf einer unabhängigen Studie, die im Jahr 2011 durchgeführt wurde. Der nächste Bericht über die Anwendung des Artikels 13 wird in vier Jahren fällig.

 

Au0ßerdem enthält der Bericht Aussagen zur Förderung europäischer Werke und unabhängiger Produktionen in Fernsehdiensten in der EU für den Zeitraum 2009–2010. Dieser Bericht ist alle zwei Jahre fällig.

 

Es folgen wesentliche Aussagen:

„Laut AVMD-Richtlinie sind Abrufdienste auch gehalten, europäische Werke und die kulturelle Vielfalt zu fördern. Wie die Artikel 16 und 17 dient auch der Artikel 13 sowohl wirtschaftlichen als auch kulturellen Zielen und soll die europäische audiovisuelle Industrie stärken. Die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen des praktisch Durchführbaren und mit angemessenen Mitteln dafür sorgen, dass audiovisuelle Mediendienste auf Abruf, die ihrer Rechtshoheit unterworfen sind, die Produktion europäischer Werke und den Zugang hierzu fördern.“

Artikel 13 im Kontext des europäischen Abrufsektors

Die Zahl der Abrufdienste wurde im Jahr 2009 auf „435 geschätzt. Mehr als ein Viertel davon waren Nachhol-TV-Dienste; das vorherrschende Übertragungsmedium war das Internet, gefolgt von IPTV. Die meisten Abrufdienste standen 2009 in Frankreich zur Verfügung (73 Dienste), gefolgt vom Vereinigten Königreich (66) und Deutschland (47). In der Mehrzahl der Mitgliedstaaten lag die Zahl der Abrufdienste zwischen 10 und 20. Die meisten dieser Dienste waren ohne jede Vertragsbindung frei verfügbar. Finanziert wurden sie in der Regel durch Werbung oder aus öffentlichen Mitteln.“

„Bis zum Jahresende 2010 hatten 14 Mitgliedstaaten den Wortlaut der AVMD-Richtlinie übernommen, ohne aber Abrufdiensteanbietern konkrete Verpflichtungen aufzuerlegen. In einigen Fällen bleibt es den nationalen Regulierungsbehörden überlassen, später geeignete Methoden zur Förderung europäischer Werke festzulegen.

In Bezug auf die Überwachung verdeutlicht die Studie, dass sich die Mehrzahl der Mitgliedstaaten ohne jede Nachprüfung einfach auf die von den Abrufdiensteanbietern übermittelten Angaben verlässt. Eine unabhängige Überwachung findet lediglich in zwei Mitgliedstaaten statt, und in vier anderen Mitgliedstaaten werden die Angaben der Abrufdiensteanbieter nachgeprüft.“

„Wegen verspäteter Umsetzung der AVMD-Richtlinie oder verspäteten Inkrafttretens der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie enthielten neun nationale Berichte hierzu keinerlei Informationen. Fünf Mitgliedstaaten berichteten, dass es bei ihnen im Berichtszeitraum keine eingetragenen oder keine anerkannten Abrufdienste gab.

Bei denjenigen Mitgliedstaaten, die die Richtlinie umgesetzt haben (d. h. die Verpflichtung zur Förderung europäischer Werke in Abrufdiensten eingeführt haben), ist nur aus sechs Berichten ersichtlich, dass die Rechtsvorschriften diesbezüglich konkrete Maßnahmen vorsehen.

Diese Maßnahmen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ausgestaltet: In der Tschechischen Republik, Spanien, Italien und Österreich gilt für Abrufdienste die Verpflichtung, einen Anteil ihres Katalogs für europäische Werke vorzubehalten (jeweils 10 %, 30 %, 20 % bzw. 50 %). Die Verpflichtung, einen Beitrag zur Finanzierung europäischer Werke zu leisten, wurde von der Französischen Gemeinschaft Belgiens, der Tschechischen Republik, Spanien und Italien gemeldet (jeweils bis zu 2,2 %, mindestens 1 % bzw. 5 % des Umsatzes).“

Anwendung des Artikels 13 – audiovisuelle Mediendienste auf Abruf

„Bei Nachhol-TV-Diensten war der Anteil europäischer Werke viel höher (96.2 % der Gesamtstundenzahl) als bei Videoabrufdiensten (nur 45,1 % der Gesamtstundenzahl). Nachhol-TV-Kataloge sind eng mit den Sendeinhalten der Fernsehveranstalter verknüpft. Europäische Werke waren in den Katalogen der Fernsehveranstalter (81,1 % der Stunden) deutlich stärker herausgestellt als bei unabhängigen Anbietern (46,7 %) und Telekommunikationsbetreibern (31,2 %). Sie waren auch deutlich stärker in den Katalogen öffentlicher Dienste (99,1 % der Stunden) herausgestellt als in denen kommerzieller Dienste (55,8 % der Stunden). Die Dienste mit dem geringsten Anteil europäischer Werke wurden im Allgemeinen von Marktneulingen erbracht (10–20 %). Die Anteile europäischer Werke an der „zu berücksichtigenden Sendezeit“ (64,5 %) lagen nahe den für die Kataloge angegebenen Gesamtanteilen (65,1 %).

„Die mit den nationalen Berichten übermittelten Daten sind nicht hinreichend vollständig und repräsentativ, so dass keine verlässlichen Schlussfolgerungen über die Anwendung des Artikels 13 gezogen werden können.“

Europäische audiovisuelle Medienlandschaft

„Der europäische Markt der audiovisuellen Medien ist im Zeitraum 2009–2010 weiter beständig gewachsen. Die Zahlen zeigen einen Trend der beschleunigten Kanalzunahme. Nach Angaben der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle gab es im Dezember 2010 in den EU-27-Ländern 7 622 Fernsehkanäle (davon 3 126 lokale Kanäle) im Vergleich zu 6 067 im Jahr 2008. Dies bedeutet einen Zuwachs von 25,6 %, der höher ist als der Anstieg zwischen 2006 und 2008.“

„Angesichts des Aufkommens neuer Kanäle mit sehr geringem Publikumsanteil (unter 0,3 %) wurde beschlossen, diesen Kanälen die Möglichkeit einzuräumen, eine individuelle Freistellung von der Berichterstattungspflicht gemäß den Artikeln 16 und 17 zu beantragen. Die detaillierten Bedingungen für die Gewährung solcher Freistellungen sind in den „Überarbeiteten Leitlinien für die Überwachung der Anwendung der Artikel 16 und 17 der AVMD-Richtlinie“ festgelegt und sollen nach ihrer ersten vollständigen Anwendung, die für 2014 vorgesehen ist, überprüft werden.“

„Wie schon in vorherigen Berichten festgestellt, gibt es in der EU keine einheitliche Überwachungsmethode. In Zypern konnte die zuständige Behörde aufgrund der geltenden Vorschriften im Berichtszeitraum nur jene Kanäle überwachen, die mit Analogtechnik senden.“

Anwendung des Artikels 16 – Mehrheitsanteil europäischer Werke

„Der europäischen Werken gewidmete durchschnittliche Sendezeitanteil aller erfassten Kanäle in der EU-27 belief sich auf 63,8 % im Jahr 2009 und 64,3 % im Jahr 2010.“

Anwendung des Artikels 17 der AVMD-Richtlinie – Europäische Werke unabhängiger Produzenten (unabhängige Produktionen) und neuere Werke

„Der Anteil unabhängiger Produktionen aller erfassten Kanäle in allen Mitgliedstaaten betrug im EU-Durchschnitt 2009 34,1 % und 2010 33,8 % und ging damit im Berichtszeitraum leicht zurück.

2009–2010: Rückgang um 0,3 Prozentpunkte (34,1 % 2009, 33,8 % 2010) 2007-2010: Rückgang um 1,5 Prozentpunkte (35,3 % 2007, 33,8 % 2010)

Dieser Abwärtstrend war bereits im neunten Bericht festgestellt worden. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgerufen, über Mittel und Wege nachzudenken, wie dieser Trend umgekehrt werden kann.“

SCHLUSSFOLGERUNG

„Diesem ersten Bericht liegen nicht genügend Daten zugrunde, um Schlussfolgerungen über die Förderung europäischer Werke durch Abrufdiensteanbieter (Artikel 13) ziehen zu können. Infolge der verspäteten Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten und einer sehr ungleichen Entwicklung der Märkte für Abrufdienste sind Analysen und Vergleiche schwierig. Auch die Art und Weise der Umsetzung des Artikels 13 unterscheidet sich von einem Mitgliedstaat zum anderen. In einigen Ländern sehen die Rechtsvorschriften bestimmte verbindliche Instrumente zur Förderung europäischer Werke vor, während in anderen keinerlei konkrete Maßnahmen vorgesehen sind, die von Abrufdiensteanbietern getroffen werden müssten. In Übereinstimmung mit Artikel 13 Absatz 3 wird die Kommission die technischen Entwicklungen berücksichtigen und diese Fragen im Zusammenhang mit dem Aufkommen vernetzter Geräte und der Konvergenz betrachten. Die Kommission wird bald Gespräche mit den Mitgliedstaaten über geeignete Wege zur Anwendung des Artikels 13 aufnehmen.“

„In Bezug auf Artikel 16 der AVMD-Richtlinie zeigen die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten, dass sich die Leistung im Berichtszeitraum insgesamt verbessert hat. Der 2010 erreichte Durchschnitt von 64,3 % europäischer Werke liegt deutlich über dem in Artikel 16 geforderten Anteil und verdeutlicht, dass diese Vorschrift im Allgemeinen EU-weit ordnungsgemäß angewandt wird. Allerdings besteht die übergroße Mehrzahl der europäischen Werke aus einheimischen Werken. Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die Ergebnisse aller Fernsehkanäle, die ihrer Rechtshoheit unterliegen, genau zu überwachen und auf jene Kanäle, die die Vorgabe noch nicht erfüllen, dahingehend einzuwirken, dass auch sie den geforderten Anteil europäischer Werke erreichen.

Mit einem Durchschnitt von 33,8 % wurden 2010 die Anforderungen des Artikels 17 in Bezug auf die Ausstrahlung unabhängiger Produktionen recht gut erfüllt. Die Ergebnisse zeigen allerdings sowohl bei unabhängigen als auch bei neueren Werken einen rückläufigen Trend gegenüber dem Stand von 2007. Wenngleich die EU-12-Länder in Bezug auf unabhängige Produktionen bessere Ergebnisse als die EU-15-Länder vorweisen können, werden alle Mitgliedstaaten aufgerufen, die Anwendung des Artikels 17 durch die Fernsehveranstalter zu überwachen und Bemühungen um die Ausstrahlung eines höheren Anteils europäischer unabhängiger Produktionen und neuerer Werke zu unterstützen. Eine Steigerung des Sendezeitanteils trägt dazu bei, den Bereich der unabhängigen Produktionen in der EU zu unterstützen und zu stärken und die Beschäftigung in diesem Sektor zu fördern.

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, die geringe Verbreitung nichteinheimischer europäischer Werke zur Kenntnis zu nehmen und dieses Problem wo immer möglich anzugehen.“

 

 

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