„Die Übertragungen bestimmter sportlicher Großereignisse zum Beispiel dürfen nur 24 Stunden im Netz stehen. Das galt auch für das WM-Finale zwischen Deutschland und Argentinien. Selbst der mächtige Weltfußballverband aber hätte gar nichts dagegen gehabt, wenn die Partie noch Tage später zu sehen gewesen wäre, denn der Vertrag zwischen der FIFA sowie ARD und ZDF beinhaltete auch die Online-Rechte. Der Gesetzgeber war bei der Formulierung des Passus’ davon ausgegangen, dass solche Rechte grundsätzlich zusätzliche Kosten verursachen.“
Tilmann Gangloff in epdmedien, 41/2014