„Durch eine offensichtlich rechtswidrige Vertragsklausel haben ARD und ZDF jahrzehntelang Verwertungserlöse beansprucht, die ihnen nie zustanden. Das ist die Konsequenz eines Urteils, mit dem das Landgericht Leipzig jetzt dem Mittdeutschen Rundfunk die weitere Verwendung der so genannten „VFF-Klausel“ untersagt. Geklagt hatte die AG Dokumentarfilm (AG DOK), die schon mehrfach durch Beschwerden beim Deutschen Patentamt und beim Bundesjustizministerium gegen die undemokratischen Entscheidungsstrukturen und gegen die ungerechte Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF) vorgegangen ist. „Das Leipziger Urteil bestätigt unseren Verdacht, dass die Gelder der VFF nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern willkürlich verteilt werden“, kommentierte AG DOK-Vorsitzender Thomas Frickel gestern das Leipziger Urteil. Zugleich kündigte er weitere Schritte an.“
(Quelle: Presseerklärung der AG Dok)
Die Verteidigungsstrategie der Sender in dem Leipziger Gerichtsverfahren zielte vorrangig darauf ab, der AG DOK die Legitimation zur Interessenvertretung der deutschen Dokumentarfilmbranche abzusprechen und stattdessen die Produzentenallianz als alleinige Repräsentanz der deutschen Produzentenlandschaft zu etablieren. Doch das Gericht sah dies anders.