Professor Bernd Holznagel, Medienrechtler an der Universität Münster, hat sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, den Landesmedienanstalten rechtliche Zuständigkeiten zu geben, um unter Vielfaltsgesichtspunkten die Netzneutralität zu sichern, meldet die Funkkorrespondenz (20/2014).
Wenn die Bundesländer den Medienanstalten nicht diese Zuständigkeit geben würden, damit diese ihren Vielfaltsaufgaben Rechnung tragen könnten, „dann geht diese Angelegenheit komplett am ganzen Rundfunk vorbei“, erklärte Holznagel am 8. Mai bei der Anhörung zur Neufassung des NRW-Landesmediengesetzes (LMG) im Düsseldorfer Landtag.
In das neue nordrhein-westfälische Landesmediengesetz (LMG) müsse daher nun eine Zuständigkeit in Sachen Netzneutralität für die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) eingefügt werden, in der Art: „Die LfM trifft die notwendigen Vorkehrungen, um einen nicht diskriminierenden Transport von Rundfunk und Telemedien im Internet zu gewährleisten, soweit hier die Grundsätze von Paragraph 2 LMG betroffen sind.“
Zusätzlich sollte nach Auffassung von Holznagel in das Gesetz eingefügt werden, dass die LfM in puncto Netzneutralität weiteres per Satzung regeln könne, insbesondere was die Kooperation mit dem WDR, der Bundesnetzagentur, dem Bundeskartellamt und den europäischen Regulierungsbehörden angehen.