„Ursprünglich hatten die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Oktober 2012 vereinbart, dass sie auf ihrer Jahreskonferenz im Oktober 2013 über einen Entwurf zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) beraten wollten“, berichtet die Funkkorrespondenz (45/2013).
Nun soll eine Arbeitsgruppe der Rundfunkkommission „zunächst Eckpunkte für eine Novellierung des Jugendmedienschutzes erarbeiten und diese dann der Rundfunkkommission im Dezember 2013 zur Diskussion vorlegen“, zitiert die FK die nordrhein-westfälische Medienministerin Angelica Schwall-Düren (SPD). Der Grund für die Änderung des ursprünglich beschlossenen Procederes sei, dass es „weiteren Klärungsbedarf“ hinsichtlich eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gebe, so die Ministerin. Worin der Klärungsbedarf bestehe, sagte Schwall-Düren nicht.
„Dass die Rundfunkkommission den Auftrag der Ministerpräsidenten, den Entwurf für eine JMStV-Novelle vorzulegen, nicht umgesetzt hat, ist ungewöhnlich. Doch offensichtlich fehlt den politischen Akteuren derzeit der Wille, eine Reform des Jugendmedienschutzes wirklich anzugehen. Nötig wäre dazu auch eine Anhörung der betroffenen Verbände und Unternehmen. Auch die sogenannte Internet-Gemeinde müsste eingebunden werden; insbesondere wenn es von dort erneut öffentlichkeitswirksame Kritik an den Änderungsplänen geben würde, könnte dies komplizierte und langwierige Verhandlungen unter den Ländern auslösen“, stellt die Funkkorrespondenz fest.
Aus dem Länderkreis heiße es, „dass vor allem das Land Schleswig-Holstein bei einer JMStV-Überarbeitung auf der Bremse stehe. Dort regiert die SPD zusammen mit den Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen Minderheit in dem Bundesland. Und die Regierungskoalition verfügt im schleswig-holsteinischen Parlament nur über eine Mehrheit von einer einzigen Stimme.“