„Mit Stand 31.12.2014 waren 2.528.674 Personen von der Beitragspflicht befreit und 505.506 Personen wurde eine Ermäßigung gewährt. Die Anzahl der Personen, denen eine Befreiung von der Beitragspflicht bewilligt wurde, ist im Jahr 2015 um 329.546 (13,03 %) auf 2.858.220 Personen angestiegen. Bei den Ermäßigungen ist im gleichen Zeitraum ein Rückgang um 23.347 (4,62 %) auf 482.159 zu verzeichnen (dazu auch S. 26 f.). … Der sich aus den privaten Beitragsbefreiungen bzw. -ermäßigungen für die Rundfunkanstalten ergebende Ausfall an Rundfunkbeiträgen entspricht eine Gegenwert von ca. 650,7 Mio. € im Jahr.“
(Jahresbericht des Beitragsservice, S. 31, online)