Das Oberlandesgericht Köln verhandelte die Verlegerklage gegen die „Tagesschau“-App in der zweiten Instanz. „Wie Richter Hubertus Nolte in der rund 90-minütigen Verhandlung am OLG ausführte, seien in diesem Fall aber die Fragen nach Textlastigkeit, Presseähnlichkeit und (Nicht-)Sendungsbezogenheit höchstwahrscheinlich von nachrangiger Bedeutung und damit nicht entscheidend“, berichtet die Funkkorrespondenz (46/2013). „Vielmehr gehe es letztlich um das Verfahren der Genehmigung der „Tagesschau“-App und des Internetangebots tagesschau.de im Rahmen des Telemedienkonzepts der ARD. Grundsätzlich, darauf verwies Nolte, sei die „Tagesschau“-App lediglich ein anderer technischer Ausspielweg für die Inhalte des Basisangebots tagesschau.de.
Und dies sei im Sommer 2010 nach dem vorgeschriebenen Drei-Stufen-Test vom Rundfunkrat des NDR genehmigt worden, habe dann die Freigabe der in diesem Fall für die Rechtsaufsicht zuständigen niedersächsischen Staatskanzlei erhalten und dies sei schließlich im niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Insgesamt sehe es so aus, dass es sich hier um ein rechtlich in allen Punkten korrektes Genehmigungsverfahren handle, das von einem Gericht daher nicht widerrufen werden könne, so der Vorsitzende Richter weiter. Unter diesen Voraussetzungen tendiere das Gericht deshalb zu der Auffassung, dass die „Tagesschau“-App als Teil des Telemedien-Gesamtkonzepts und in der veranstalteten Form ein legales Angebot sei.“