Die Geschichte der Werbung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk stellt Christian Breunig in Media Perspektiven (02/2015) dar. Dabei geht er bis in die Gründungszeit des Rundfunks zurück. Er fasst seine Darstellung so zusammen:
„In der medienpolitischen Diskussion über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern die Lobbyisten des privaten Rundfunks und vereinzelte politische Akteure eine weitere Reduzierung der Hörfunkwerbung. Neben wirtschaftlichen Interessen des Privatfunks spielen in der Politik offensichtlich ideologische Gründe eine Rolle. Basis der Forderungen ist ein theoretisches Konstrukt, wonach der öffentlich-rechtliche Rundfunk langfristig werbefrei zu sein und entsprechend eine Art „Reinheitsgebot“ zu erfüllen habe. Allerdings steht dieser Forderung entgegen, dass die werbungtragenden öffentlich-rechtlichen Radioprogramme über eine außerordentlich hohe Akzeptanz bei den Hörern verfügen. Zudem scheint gelegentlich in Vergessenheit zu geraten, dass es seit April 2010 für die privaten Radiosender in Deutschland keinerlei zeitliche Werbebeschränkungen mehr gibt, dem privaten Hörfunk also bereits Wettbewerbsvorteile im Werbemarkt eingeräumt wurden.“
Leider geht er nicht näher auf die Argumente des Bundesverfassungsgerichts sowie einiger Medienrechtler ein, die sich aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gegen Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aussprechen. Er beschreibt auch nicht, wie die Radiolandschaft in jenen Ländern aussieht, in denen öffentlich-rechtliche Radiosender nicht werben dürfen.