„Der Erste Senat wiederum nahm auch das Berufungsprocedere der Fernsehratsmitglieder, die über die sogenannte R-Gruppe in das Gremium kommen, kritisch unter die Lupe. Über diese Gruppe benennen die Ministerpräsidenten insgesamt 16 Mitglieder (je Land ein Vertreter). Die Personen müssen aus 11 gesellschaftlichen Bereichen kommen, etwa aus dem Erziehungs- und Bildungswesen, dem Bereich des Tierschutzes, der Kunst und der Filmwirtschaft, sind aber zum Teil auch als Politiker aktiv.
Dass die Zahl der in Frage kommenden gesellschaftlichen Bereiche nicht analog zur seit der Wiedervereinigung erweiterten Länderzahl auf 16 aufgestockt wurde, spricht dafür, dass sich die Länder hier eigene Spielräume erhalten wollten. Dem Vernehmen nach steht in Ländern mit Koalitionsregierungen dem größeren Partner das Besetzungsrecht für den direkten Ländervertreter im ZDF-Fernsehrat zu, der kleinere Partner kann den Vertreter des Landes für die R-Gruppe vorschlagen. Der Vorschlag wird von der Landesregierung dann an die Ministerpräsidentenkonferenz weitergeleitet, die später die Berufung vornimmt.“
Volker Nünning in der Funkkorrespondenz, 46/2013