DSL-Vertrag läuft auch ohne Anschluss weiter

Ein Kunde muss den Zwei-Jahres-Vertrag weiter bezahlen, auch wenn es im neuen Ort keinen DSL-Anschluss gibt, meldet die WELT.

Ein Umzug, wie er aus beruflichen oder familiären Gründen vorkommen kann, sei „prinzipiell kein wichtiger Grund“, der eine Kündigung erlaubte. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. (AZ: III ZR 57/10)

Dem Urteil zufolge kann ein Vertrag bei einem Telekommunikationsunternehmen nicht gekündigt werden, wenn die Gründe dafür „dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen“, zitiert die Süddeutsche Zeitung.

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)