Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München wurde die erste Klage gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht, der ab 1. Januar 2013 gelten soll, meldet die Funkkorrespondenz (31/2012). Die Klageschrift (Az.: Vf. 8-VII-12) sei im Mai eingegangen.
„Eine Privatperson aus Bayern klagt gegen die Vorschrift im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der zufolge künftig für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu bezahlen ist. In dieser Bestimmung sieht die Person einen Verstoß gegen die Bayerische Verfassung. Darüber hinaus hält der Kläger die Regelungen über die Zahlungen von Rundfunkbeiträgen durch Unternehmen wie auch mehrere im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgeschriebene Informationspflichten von Wohnungsinhabern und Firmen für verfassungswidrig. Zu den genauen Gründen, warum der Kläger diese Vorschriften als verfassungswidrig einstuft, konnte die Gerichtssprecherin keine Angaben machen.“ So Volker Nünning in seinem Beitrag für die Funkkorrespondenz.
Bei der Klage handele es sich „rechtstechnisch um eine sogenannte Popularklage“. 2012 werde es kein Urteil mehr geben, da auch die bayerische Staatsregierung und der bayerische Landtag einzubeziehen sind. Sie dürfen sich zu der Klage äußern. „Der zuständige Rechtsausschuss im bayerischen Landtag stufte am 5. Juli in einer ersten Stellungnahme den Klageantrag als unbegründet ein“, so die Funkkorrespondenz.
Für eine Popularklage braucht man keinen Anwalt einschalten, sie kann von jedem Bürger selbst eingereicht werden, wenn er Grundrechte der Bayerischen Verfassung durch bestimmte Rechtsvorschriften eingeschränkt sieht. Die Verfahren sind für den Kläger grundsätzlich kostenfrei.
Auch die Sixt AG hatte eine Klage gegen den Staatsvertrag angekündigt. Sie sieht den Beitrag auf Mietwagen als Systembruch an, „weil dabei wieder auf einen Gerätebezug abgestellt werde, der durch den Modellwechsel eigentlich entfallen solle.“