Europäische Kommission prüft Beschränkungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Pay-TV-Diensten

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um bestimmte Bestimmungen in Lizenzvereinbarungen zwischen mehreren großen US-amerikanischen Filmstudios und den größten europäischen Pay-TV-Sendern wie BSkyB (Vereinigtes Königreich), Canal Plus (Frankreich), Sky Italia, Sky Deutschland und DTS (Spanien) zu überprüfen. Die Kommission wird insbesondere untersuchen, ob diese Bestimmungen die Sender daran hindern, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten, z. B. weil sie diese dazu anhalten, potenzielle Kunden aus anderen Mitgliedstaaten abzulehnen oder den grenzüberschreitenden Zugang zu ihren Diensten zu blockieren. …Zur Ausstrahlung audiovisueller Inhalte, z. B. Spielfilme, vergeben die US-amerikanischen Filmstudios ausschließliche Lizenzen für ein bestimmtes Gebiet an Pay-TV-Sender, d. h. in der Regel an einen einzigen Pay-TV-Sender in jedem Mitgliedstaat (oder in mehreren Mitgliedstaaten mit einer gemeinsamen Sprache).

 

Nach der 2012 erfolgten allgemeinen Bestandsaufnahme wird die Kommission jetzt prüfen, ob bestimmte Bestimmungen zur Satellitenübertragung bzw. zum Online-Streaming in Lizenzvereinbarungen zwischen US-amerikanischen Filmstudios und den größten europäischen Pay-TV-Sendern, die den Sendern einen „absoluten Gebietsschutz“ einräumen, möglicherweise gegen das EU-Kartellrecht verstoßen, das wettbewerbswidrige Vereinbarungen verbietet (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV). Die Bestimmungen über den „absoluten Gebietsschutz“ gewährleisten, dass die von den US-amerikanischen Filmstudios lizenzierten Filme ausschließlich in dem Mitgliedstaat gezeigt werden, in dem der entsprechende Sender über Satellit und Internet Inhalte ausstrahlt.

 

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Es geht also insbesondere um Bestimmungen, die EU-Bürger daran hindern, Pay-TV-Dienste grenzüberschreitend zu nutzen. Heise.de erklärt das so: „Im Klartext: Wenn ein deutscher Kunde im Urlaub sein Sky-Abo nutzen will oder er zuhause unbedingt den französischen Pay-TV-Sender Canal+ abonnieren möchte, sollte er das nach Ansicht der Kommission auf einem europäischen Binnenmarkt auch dürfen.“

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)