Die Anstalten erbringen ihre Leistungen mit Personal in unterschiedlichen Beschäftigungsformen. Die Personalkapazität (rechnerisch rund 41.000 Mitarbeiter) entfällt auf folgende Bereiche:
- 59 % fest angestelltes Personal,
- 20 % freie Mitarbeiter,
- 2 % Arbeitnehmerüberlassung,
- 5 % Personal bei GSEA ohne eigene Rechtsform,
- 1 % Personal bei GSEA mit eigener Rechtsform,
- 13 % Personal bei Beteiligungsunternehmen.
Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass an den GSEA mit eigener Rechtsform und an den übrigen Beteiligungsunternehmen zum Teil Dritte beteiligt sind und die Unternehmen teilweise auch für Dritte tätig sind.
(Quelle: 19. KEF-Bericht, online)