Es wird immer wieder dargestellt, dass Angela Merkel eine europäische Lösung für die Migrations- und Flüchtlingsfragen schaffen will. Horst Seehofer konnte am Mittwochabend bei „Maischberger“ darstellen, dass er nur dann für eine nationale Lösung ist, wenn es keine europäische gibt. Dabei gibt es schon seit mehr als acht Monaten eine europäische Lösung, die u.a. der Vorsitzende der EVP-Fraktion und Seehofers Stellvertreter als CSU-Parteichef, Manfred Weber, mitträgt. Sandra Maischberger hätte Horst Seehofer fragen können, wie er zu dieser Position steht, warum er nicht will, dass dieser Konsens umgesetzt wird. Dass es diesen Konsens über sechs Parteien und eine zweidrittel Mehrheit im Europaparlament gibt, wird von den Medien nur selten dargestellt. Eigentlich müsste in jedem Beitrag, in dem es um die Suche nach einer europäischen Lösung geht, auf diesen Konsens hingewiesen werden. Und die bisher weitgehend ungestellte journalistische Frage ist, warum sich die Regierungen weigern, einen Kompromiss des Parlaments umzusetzen.
Wie ist es zu diesem Kompromiss gekommen? Karim Khattab beschreibt das so:
Im Mai 2016 legte die EU-Kommission einen ziemlich radikalen Vorschlag zur Dublin-Reform vor, der zahlreiche Asylrechtsverschärfungen beinhaltete. So beispielsweise die sogenannten Zulässigkeitsprüfungen, nach denen festgestellt wurde, ob eine Person vor dem Asylantrag bereits einen ’sicheren Drittstaat‘ passierte, in einem solchen Fall wären die Personen dorthin zurückgeschickt worden. Ähnliches haben auch Seehofer, Salvini & Co. im Sinn. Der Kommissions-Vorschlag sah zahlreiche Maßnahmen vor, die das Grundrecht auf Asyl in der Europäischen Union gefährdet hätten. Dieser Vorschlag kam im Mai 2016 ins Europaparlament, wo die Fraktionen die Möglichkeiten zur Abänderung bekamen.
Die zuständigen Abgeordneten schrieben den Kommissions-Vorschlag komplett um, kein Komma blieb an seiner Stelle und im Grunde haben sie in der Zeit eine völlig neue Dublin-Verordnung geschrieben, die mit den drei gescheiterten Vorgänger-Systemen nicht mehr viel gemein hatte.
Im November 2017 gelang den daran beteiligten sechs Fraktionen (ohne EKR und ENF) nach 22 Verhandlungsrunden die Fertigstellung eines Vorschlags für ein grundlegend neues Dublin-System. In den sechs Fraktionen, die diesen Parlamentsvorschlag tragen, organisieren sich 180 nationale Parteien, zusammen repräsentieren sie eine Zweidrittelmehrheit des Europaparlaments. Alle sechs zuständigen Unterhändlerinnen sind Frauen. Drei von ihnen stammen aus Italien, eine gehört der italienischen Regierungspartei der MoVimento Cinque Stelle an.Während der Verhandlungen wurde dermaßen viel Druck aus München und Berlin ausgeübt, dass die Verhandlungen zwischenzeitlich zu scheitern drohten. Doch konnte sich Manfred Weber (CSU), der Fraktionsvorsitzende der größten EP-Fraktion – der Europäischen Volkspartei (EVP) – nicht durchsetzen und die zuständige EVP-Unterhändlerin Alessandra Mussolini blieb ihrer kooperativen Arbeit treu. Dennoch wehte während der Verhandlungen massiver Gegenwind aus Deutschland.
Der letztlich fertiggestellte und angenommene Parlamentsvorschlag sieht unter anderem vor,
- vorgelagerte Zulässigkeitsprüfungen zu streichen, das heißt, dass Geflüchtete weiterhin in der EU Asyl beantragen dürfen, auch wenn sie zuvor einen sogenannten ‚sicheren Drittstaat‚ passiert haben;
- ein Ende mit dem Grundprinzip von Dublin zu machen, also der EU-Staat des Ersteintritts soll nur mehr für die Verteilung, nicht aber für den Asylantrag als solchen verantwortlich sein – was letztlich die Grundlage der Misere in Italien und auf den griechischen Inseln ist;
- einen Kriterienkatalog einzuführen, nach dem die Verteilung aus dem Staat des Ersteintritts vorgenommen werden soll. Familienanbindungen, Sprachkenntnisse, Ausbildungs- oder Studienaufenthalte werden ebenso berücksichtigt, wie die Auslastung eines bereffenden Mitgliedstaates. Auf Basis dieses Kriterienkatalogs sollen dem/der Antragssteller/in vier Länder zur Auswahl gestellt werden. Damit hätte sich das Problem der Sekundärmigration praktisch erledigt;
- Familienzusammenführungen und unbegleiteten Minderjährigen sollen Garantien zugesprochen werden;
- keine Sanktions- sondern einen Belohnungsmechnismus für Mitgliedstaaten einzuführen, wenn sie sich an der Umsetzung der Verteilung beteiligen;
- Rechtsbeistand für Asylantragssteller/innen zu gewährleisten um sie während ihrer Asylprozesse nicht mehr sich selbst zu überlassen;
- Sponsoring durch Firmen zu ermöglichen;
- allgemeine Standards für die Registrierungen aller, die Asyl beantragen, einzuführen;
- die Aufstockung personeller Ressourcen für die Asylbehörden, damit die Dauer der Bearbeitungszeiten radikal verkürzt werden kann.
- Dadurch soll und würde der Druck für die Grenzstaaten sinken,
- Dublin-Rückführungen würden durch diesen Vorschlag unnötig werden,
- eine gleichmäßige Verteilung von Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten würde geregelt werden.
Es ist Kompromiss zwischen den sechs Parteifamilien, das ist außergewöhnlich und kommt für EP-Verhältnisse selten vor. Von der Europäischen Volkspartei (EVP) bis zur EP-Linksfraktion (GUE/NGL), von Mussolini (Forza Italia) bis zur Kommunistischen Partei Frankreichs (PCF). Der Text wird fraktions- und länderübergreifend getragen.