„Nach Auffassung von Bernd Holznagel sind die Bundesländer nun dazu aufgefordert, ihre Mediengesetze, in denen die Organisation der Landesmedienanstalten geregelt ist, daraufhin zu überprüfen, ob die dortigen Vorschriften mit den aktuellen Vorgaben des BVerfG übereinstimmten. Dabei gehe es in erster Linie um die Zusammensetzung der Medienkommissionen, so Holznagel, der Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster ist. Die Gremienzusammensetzung müsse „den Vielfaltsanforderungen entsprechen und vor Versteinerung bewahrt werden“. Nur ein Drittel der Mitglieder dürfe „höchstens zur Staatsbank zu rechnen sein“, erklärte Holznagel. ….
Auch bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) in Leipzig wird in einem Ausschuss der Versammlung (35 Mitglieder) die politische Drittelquote deutlich überschritten: Im Ausschuss für Grundsatzfragen und Technik, dem 13 Personen angehören, sind sechs Mitglieder dem staatlichen bzw. staatsnahen Bereich zuzurechnen.“
Volker Nünning, Funkkorrespondenz 15/2014