Folgen des ZDF-Urteils für das Privatrundfunkgesetz sowie die Sächsische Landesmedienanstalt

„Nach Auffassung von Bernd Holznagel sind die Bundesländer nun dazu aufgefordert, ihre Mediengesetze, in denen die Organisation der Landesmedienanstalten geregelt ist, daraufhin zu überprüfen, ob die dortigen Vorschriften mit den aktuellen Vorgaben des BVerfG übereinstimmten. Dabei gehe es in erster Linie um die Zusammensetzung der Medienkommissionen, so Holznagel, der Professor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster ist. Die Gremienzusammensetzung müsse „den Vielfaltsanforderungen entsprechen und vor Versteinerung bewahrt werden“. Nur ein Drittel der Mitglieder dürfe „höchstens zur Staatsbank zu rechnen sein“, erklärte Holznagel. ….

Auch bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) in Leipzig wird in einem Ausschuss der Versammlung (35 Mitglieder) die politische Drittelquote deutlich überschritten: Im Ausschuss für Grundsatzfragen und Technik, dem 13 Personen angehören, sind sechs Mitglieder dem staatlichen bzw. staatsnahen Bereich zuzurechnen.“

 

Volker Nünning, Funkkorrespondenz 15/2014

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)