„Welche Kommentare sind zulässig und welche nicht? Was muss man aushalten und was geht zu weit? Angebote wie Süddeutsche.de haben Funktionen bereits eingeschränkt, und auch tagesschau.de erwägt Veränderungen“, schreibt Bettina Less (NDR) auf tagesschau.de. Man denke über neue Konzepte nach, so Christiane Krogmann von der Redaktion tagesschau.de „Was sind für uns die Themen, die am Tag eine Diskussion wert sind? Und wir denken durchaus auch darüber nach, Themen einzuschränken.“
Diese Einschränkung kritisiert Florian Rötzer bei Telepolis und er stellt die grundsätzliche Frage: „Steht den Beitragszahlern die Kommentarfreiheit zu?“ Erwerben sie mit dem Rundfunkbeitrag nicht nur das Recht auf informationelle Grundversorgung durch Nachrichten, sondern auch den Anspruch, auf den Plattformen von ARD und ZDF sich äußern zu dürfen – im Rahmen des Artikels 5 Grundgesetz, der nicht nur die Pressefreiheit, sondern auch die Meinungsfreiheit garantiert.