Hintergrund: Bei Auftragsproduktionen des ZDF gibt es für Regisseure immer noch keinen verbindlichen Rechtsrahmen, wie deren Leistung honoriert wird. Seit 2006 bemüht sich der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure um gemeinsame Vergütungsregeln – bisher ohne Erfolg. So lehnte das ZDF Verhandlungen mit der Begründung ab, dass bei Auftragsproduktionen der Regisseur mit dem Produzenten einen Vertag abschließe und nicht mit dem Sender.
Die die 33. Zivilkammer des Landgerichts München entschied jedoch, dass der Sender „als Werknutzer anzusehen ist, da er unmittelbaren bestimmenden Einfluss auf die zwischen Auftragsproduzenten und den Regisseuren geschlossenen Verträgen nimmt“. Laut Regieverband erkennt das Gericht damit unmissverständlich an, dass der Sender Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln auf Grundlage des Urheberrechtsgesetz führen muss, meldet Blickpunkt:Film.