Presseverlage können bei gesponserten redaktionellen Artikeln dazu verpflichtet werden, diese als „Anzeige“ zu kennzeichnen. Eine entsprechende Regelung im baden-württembergischen Landespressegesetz ist nicht zu beanstanden, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH). (AZ: I ZR 2/11) Die Karlsruher Richter setzten damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg vom 17. Oktober 2013 um. (AZ: C-397/12)
Der EuGH urteilte, dass es nach EU-Recht keine Vorschriften gebe, wie Sponsoring bei Printmedien geregelt sein soll. Nur bei audiovisuellen Medien gebe es auch EU-Vorschriften. Bei den Printmedien könne der nationale Gesetzgeber daher eigene Regelungen schaffen.