Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann, hatte dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ gesagt: „Ich mache mir Sorgen um den Sender. Kaum eine Instanz in diesem Sender ist intakt.“ Doch wie kommt er zu diesem Urteil? Verlorene Ecuador-Anleihe (2000), Mohren-Skandal (2005), geldwerte Buchverluste bei den Anleihen während des Börsencrashs (2008), Kinderkanal-Skandal (2009) – und jetzt Udo Fohts Geschäftsgebahren, das dem privater Sender entlehnt ist. Es gibt nur einen aktuellen Fall. Welche Instanzen Johannes Beermann? Den Intendanten, die Geschäftsführung, die interne Revision oder auch den Rundfunk- und Verwaltungsrat?
Im MDR-Rundfunkrat hat jede Staatsregierung seit Anbeginn einen Vertreter mit Sitz und Stimme, für Sachsen ist dies derzeit Staatsekretär Erhard Weimann, der für die Staatskanzlei unter Johannes Beermann die Bundes- und Europavertretung des Landes organisiert. Zudem sitzen die Medienreferenten der Länder bei jeder Sitzung in der zweiten Reihe und verfolgen die Sitzungen. Manchmal geben sie auch dem Rundfunkrat Ratschläge, was wie beschlossen werden sollte. So im Falle der Dreistufentests. Die Regierungen sind also stets informiert. Und ihre Vertreter können, auch wenn die Regierungen ihnen gegenüber nicht weisungsberechtigt sind, im Rundfunkrat agieren.
Die letzten zwei Jahre bis zum 30. Juni 2011 hatte Sachsen zudem die Rechtsaufsicht über den MDR. Wenn man davon ausgeht, dass die „Instanzen im Sender“ nicht über Nacht zum 1. Juli, dem Tag der Übergabe der Rechtsaufsicht an Sachsen-Anhalt, defekt wurden, so ist doch zu fragen, warum die sächsische Rechtsaufsicht nicht rechtsaufsichtlich tätig wurde. Hat Sachsens Regierung als Rechtsaufsicht des MDR zwei Jahre geschlafen?