Die persönliche Überzeugung der Autoren sei zu häufig der Maßstab der Berichte, fasst der Spiegel seine Aussagen zusammen und zitiert ihn: “Überspitzt gesagt: Wenn die nicht Livesendungen hätten, dann hätten sie wenige der Lebenswirklichkeit entsprechende Programminhalte”.
Doch abgesehen von der Frage, inwieweit eine Liveberichterstattung die Lebenswirklichkeit widerspiegeln kan, da ja die Anwesenheit einer Kamera schon die Realität verändert: Auftrag der Medien ist es, die gesellschaftliche Wirklichkeit abzubilden und einzuordnen. Diese Einordnung muss ihre Grundlage im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes haben, da das Grundgesetz auch den Rahmen für die Medien bildet. Dort heißt es im Artikel 1:
“Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.”